BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 121

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

hier zu einem sehr großen psychischen Druck für Menschen kommt, die ohnedies schon in einer schwierigen Situation sind.

Lassen Sie mich zusammenfassend sagen, dass aus meiner Sicht diese Novelle nicht gelungen ist und deren parlamentarische Behandlung mehr als kritikwürdig ist. Sie wird in dieser Form meine Zustimmung in diesem Haus nicht finden. – Danke schön. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ sowie bei den Grünen.)

16.00


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.

 


16.00.38

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Zu den Ausführungen des Kollegen Einwaller möchte ich noch einmal sagen, was ich auch schon im Innenausschuss gesagt habe: Der Richter ist im Rahmen der Strafprozessordnung für die Strafverfolgung zuständig. Alles andere, was man ihm theoretisch noch umhängen will, ist aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich.

Zum Zweiten, was Sie, Kollege Einwaller, gemeint haben, nämlich zur Atmosphäre im Innenausschuss: Bitte, ich habe als Vorsitzender den Eindruck gehabt, dass sämtliche Bundesräte und Bundesrätinnen die Möglichkeit hatten, Fragen zu stellen, und dass andererseits von den Damen und Herren aus dem Bereich des Innenministeriums her­vorragende Beantwortungen erfolgt sind. Ob man den Inhalt akzeptiert oder nicht, dazu mag es unterschiedliche Sichtweisen geben, das kann schon sein, aber die Beantwor­tung war sachlich und in keiner Richtung irgendwie gefärbt. – Das möchte ich grund­sätzlich zum Innenausschuss sagen, Herr Kollege.

Zum Kollegen Schennach, der bedauerlicherweise jetzt nicht anwesend ist – dafür ist Kollege Kalina da; nein, der ist auch nicht da, macht nichts, damit wird es wahrschein­lich etwas sachlicher (Bundesrat Reisenberger: Wieso? Sie sind am Wort, Herr Kolle­ge!) –, möchte ich Folgendes sagen: Der Rechtsschutzbeauftragte ist immerhin eine Einrichtung, die wir seit dem Jahre 1997 haben. Und beim Rechtsschutzbeauftragten hat sich herausgestellt, dass hier Österreich eine Vorreiterrolle übernommen hat. Diese Vorreiterrolle – das wurde auch allgemein festgestellt – ist ein proaktiver Menschen­rechtsschutz. Daher ist der Mehrwert des Rechtsschutzbeauftragten für den Rechts­staat Österreich unbestritten, und er hat sich vor allem auch in der Praxis bewährt.

Nur um das Institut etwas näher zu erläutern: Wir haben im Bereich des Bundesminis­teriums für Landesverteidigung, im Bereich des Bundesministeriums für Inneres und im Bereich des Bundesministeriums für Justiz derartige Rechtsschutzbeauftragte einge­richtet.

Nun, der Rechtsschutzbeauftragte im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes wird auf Vorschlag des Bundesministers für Inneres vom Herrn Bundespräsidenten bestellt. Er ist in allen Bereichen weisungsfrei und unabhängig. Das ist in einer Verfassungsbe­stimmung aus dem Jahre 2005 nochmals durch den Gesetzgeber besonders hervorge­hoben worden.

Der Rechtsschutzbeauftragte kontrolliert Akte der Verwaltung. Weiters kann er bei Gefahr von Gesetzeslücken auf jeden Fall darauf hinweisen und auch anregen, dass diese geschlossen werden, eine weitere Dimension des Rechtsschutzbeauftragten – neben Gerichten, Höchstgerichten, Volksanwaltschaft, parlamentarischer Kontrolle; wir müssen das alles als Gesamtheit sehen, es ist ja nicht so, dass wir in Österreich keine Kontrollen haben, wir haben wirklich eine Menge von Kontrollinstrumenten! Und man soll eben, wie ich schon vorhin im Zusammenhang mit dem Richter gesagt habe, nicht Äpfel mit Birnen verwechseln.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite