BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 122

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Der Rechtsschutzbeauftragte ist ein eigenes Institut, um es rechtlich korrekt zu formu­lieren. Je nach Befugnis haben die Sicherheitsbehörden den Rechtsschutzbeauftragten vor oder nach der Maßnahme einzubinden. – Sie werden Verständnis haben, wenn Sie sich ein bisschen mit kriminologischen Dingen auseinandersetzen, dass man nicht bei allen Maßnahmen im Vorhinein den Rechtsschutzbeauftragten informieren kann, weil es oft auch wichtig ist, sehr schnell zu sein, um nicht eventuell im Bereich der Präven­tion etwas zu verhindern. Das möchte ich auch im Hinblick auf die praktische Arbeit ausdrücklich unterstreichen. – Dann hat der Rechtsschutzbeauftragte die Möglichkeit, die Zustimmung zu bestimmten Maßnahmen, die gesetzt werden sollen, auch zu ver­weigern.

Der Rechtsschutzbeauftragte hat umfassende Rechte im Bereich Akteneinsicht, Zu­gang zu Informationen. Ihm gegenüber besteht, bitte, keine Amtsverschwiegenheits­pflicht! Ein Beamter, der vom Rechtsschutzbeauftragten kontaktiert wird, kann sich also nicht auf die Amtsverschwiegenheit berufen, das geht nicht. Ich finde, das ist ein sehr wesentliches Recht.

Weiters hat er Zugang zu allen Sicherheitsbehörden und kann sämtliche Maßnahmen kontrollieren. Er kann auch die Räume betreten.

Zudem kommt dem Rechtsschutzbeauftragten die Möglichkeit zu, den von der Daten­anwendung Betroffenen zu informieren, oder er ist befugt, eine Beschwerde an die Da­tenschutzkommission zu erheben. Er tritt quasi in die Rechte des Betroffenen ein.

Außerdem legt der Rechtsschutzbeauftragte jährlich einen Bericht vor. – Den sollten Sie von den Grünen vielleicht auch einmal lesen. Ich würde Ihnen den sehr empfehlen. Ein interessantes Werk!

Damit möchte ich versuchen, außer Streit zu stellen, dass der Rechtsschutzbeauftragte eine hervorragende Einrichtung ist und dass wir in Österreich auf diese Einrichtung stolz sein sollten.

Ein Punkt in der Rede des Kollegen Schennach hat mich schon etwas eigenartig be­rührt: Er hat vom Terrorismus, vom 11. September 2001 gesprochen. Gut, das ist in Ordnung, aber eines müssen wir schon sagen: Seitdem die Vereinigten Staaten ge­wisse Präventivmaßnahmen eingeführt haben, ist in den USA selbst, auf deren Territo­rium, nichts mehr passiert. – Man sieht, gewisse Maßnahmen sind also doch sehr sinn­voll. Ich würde mich auch freuen, wenn auf europäischem, auf EU-Territorium nichts passieren würde.

Damit komme ich wieder auf die EURO zu sprechen. Hier ist es für uns auch ganz be­sonders wichtig, dass die EURO gut abläuft, denn die Bundesrepublik Deutschland hat uns im Jahr 2006 die Latte für eine Fußballmeisterschaft sehr, sehr hoch gelegt, näm­lich insofern, als die Spiele zwar ein bisschen, aber im Wesentlichen nicht gestört wor­den sind und es keine Terroranschläge gegeben hat. Eines nämlich müssen Sie sich schon vor Augen halten: Solch eine Menschenansammlung wäre für einen Terroran­schlag ein „ideales Ziel“ – aber „ideal“ nur für Menschen, die böse denken.

Zum Datenschutzrat erlaube ich mir auch noch etwas zu sagen: Der Datenschutzrat hat drei Monate Zeit gehabt, das Sicherheitspolizeigesetz entsprechend zu überprüfen. (Bundesrätin Kerschbaum: ... den Abänderungsantrag?!) Frau Kollegin, da geben Sie mir recht, das freut mich.

Das Zweite ist: Der Datenschutzrat hat auch einen Beschluss gefasst, und dieser Be­schluss ist gegen die Stimme des Herrn Zeger gefasst worden. – Ich weiß zwar nicht, wo Herr Zeger hingehört, aber ich kann mir ungefähr vorstellen, in welchem Bereich er anzusiedeln ist. Herr Zeger hat dagegen gestimmt. Wie das mit dem Innenausschuss war, haben wir ja schon gehört; darauf brauche ich nicht näher einzugehen.

 


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