BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 125

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Maßnahmen bis hin zur Festnahme gesetzt werden können. Dazu haben wir noch 150 szenekundige Beamte, die die Gewalttäter und Hooligans ganz genau kennen, damit wir verhindern können, dass diese Menschen sich in Stadien, aber auch an Public-Viewing-Plätzen aufhalten.

Deshalb betrachte ich diese gesetzliche Maßnahme als sehr wichtig, was die Vorberei­tung auf die Fußball-Europameisterschaft und letztlich auch die gesamten Maßnahmen während der Fußball-Europameisterschaft betrifft.

Neben diesem Sicherheitspaket haben wir auch die Telefonstandortdaten mit in Begut­achtung gehabt, und dementsprechend haben wir sie jetzt auch in der gesetzlichen Vorlage. Hier sei eines erwähnt: Es geht nicht um Gesprächsinhalte, es geht lediglich um Handyortung. (Bundesrätin Konrad: Aber es ist möglich!) Wenn heute eine Tele­fonüberwachung durchgeführt wird, wird selbstverständlich wieder eine richterliche An­ordnung notwendig sein, damit diese Telefonüberwachung gemacht werden kann. Da verändert sich überhaupt nichts, da bleibt die gleiche Beschlusslage bestehen.

Aber was wir brauchen, sind die Standortdaten. Da geht es zweifellos darum – und er­kundigen Sie sich in Bayern, welche großen Erfolge man dort hat –, dass man Handy­ortung bei Vermissten, insbesondere Bergsteigern, aber letztlich natürlich auch bei Ent­führungsopfern durchführen kann.

Eines möchte ich schon sagen: Wenn hier eine Debatte darüber geführt wird, wie viele es denn sind, die vermisst waren und die letztlich durch einen IMSI-Catcher gesucht werden können, so muss ich schon sagen: Wenn wir auch nur ein Menschenleben durch so eine Maßnahme retten können, so wird dies richtig und gut sein. In Bayern hat man das, glaube ich, sehr positiv eingesetzt, und deshalb soll es auch in Österreich eingesetzt werden, damit wir Menschenleben retten können.

Darüber hinaus – das wurde jetzt eigentlich noch nicht so angeführt – geht es um die Analysedatei, insbesondere bei Serienverbrechern, wo wir die Straftaten vergleichen können, auch im Bereich Sexualstraftaten. So haben wir mit dieser Analysedatei be­stimmte Möglichkeiten, um Serienverbrecher zu ermitteln und sie der gerechten Strafe zuzuführen.

Was die IP-Adressen betrifft: Herzlichen Dank an jene Bundesratsmitglieder, die ganz genau wissen, worum es da gegangen ist! Denn das ist der einzige Punkt, der nicht in Begutachtung war, und zwar aus dem Grund, dass wir die IP-Adressen ja bisher schon bekommen haben. Jetzt ist in diesem Gesetz nur geregelt worden, unter welchen Vor­aussetzungen wir die IP-Adressen bekommen. Deshalb ist das, glaube ich, nur eine Klarstellung der schon bestehenden Angelegenheit, die wir nun in dieser Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes vorhaben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP so­wie des Bundesrates Ing. Kampl.)

16.18


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstatterin ein Schlusswort gewünscht? – Auch dies ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Beschlüsse des Natio­nalrates getrennt erfolgt.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz und weitere Gesetze geändert werden.

 


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