Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Zellen und Geweben zur Verwendung beim Menschen (Gewebesicherheitsgesetz-GSG) erlassen wird und das Arzneimittelgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden (261 d.B. und 343 d.B. sowie 7823/BR d.B.)
17. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement – Gesundheitstelematikgesetz (GTelG) geändert wird (284 d.B. und 344 d.B. sowie 7824/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu beiden Punkten ist wieder Frau Bundesrätin Fröhlich. – Bitte.
Berichterstatterin Christine Fröhlich: Ich darf den Bericht des Gesundheitsausschusses zum Tagesordnungspunkt 16 bringen. Der Herr Präsident hat das schon vorgelesen, der Inhalt liegt Ihnen vor, ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Entsprechendes gilt für den Bericht zum Gesundheitstelematikgesetz: Auch dieser liegt Ihnen vor, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Auch hier stellt der Gesundheitsausschuss nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Bundesrat Stadler. Ich erteile ihm das Wort.
16.21
Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Änderung dieses Gesetzes geht es
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