BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 134

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Wie bei vielen Dingen ist auch hier das richtige Augenmaß besonders wichtig und Toleranzgrenzen sind notwendig, denn dieses Gesetz muss auch praktikabel sein und gelebt werden können. Es geht um unsere Tiere, um das Wohlbefinden unserer Tiere. Gerade wir in der Landwirtschaft sind bestrebt, dass es den Tieren gut geht. Wenn es den Tieren gut geht, dann bringen sie auch den wirtschaftlichen Erfolg. In diesem Sinn sollen wir die Auflagen so ansetzen, dass sie auch weiterhin eine Produktion ermögli­chen.

So kann ich abschließend sagen: Diese Novelle bringt unser Tierschutzgesetz wieder dahin gehend voran, dass wir das höchste Niveau zum Schutz unserer Tiere haben und ein Tierschutzgesetz, mit dem wir im Umfeld aller anderen Länder wieder vorne sind. (Beifall bei der ÖVP.)

16.49


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Es liegen keine weiteren Wortmeldun­gen vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.50.1119. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Tierseuchengesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002, das Tierarzneimittelkontrollgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (Ve­terinärrechtsänderungsgesetz 2007) (292 d.B. und 346 d.B. sowie 7798/BR d.B. und 7826/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nunmehr gelangen wir zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung darüber hat Frau Bundesrätin Fröhlich übernommen. Ich darf um den Bericht bitten.

 


16.50.26

Berichterstatterin Christine Fröhlich: Ich darf den Bericht des Gesundheitsaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz bringen, mit dem das Tierseuchengesetz, das Arzneiwareneinfuhrge­setz 2002, das Tierarzneimittelkontrollgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht und die Antrag­stellung.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 


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