Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen daher zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (308 d.B. und 345 d.B. sowie 7827/BR d.B.)
21. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013) (297 d.B. und 352 d.B. sowie 7796/BR d.B. und 7828/BR d.B.)
22. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (353 d.B. sowie 7829/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun kommen wir zu den Punkten 20 bis 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem geführt wird.
Die Berichterstattung zu den Punkten 20 bis 22 hat Frau Bundesrätin Eibinger übernommen. Ich darf um die Berichte bitten.
Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Der Bericht des Gesundheitsausschusses betreffend die Artikel-15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Auch der Bericht des Gesundheitsausschusses zu Tagesordnungspunkt 21 liegt Ihnen vor.
Hier stellt der Gesundheitsausschuss mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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