BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 136

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Auch der Bericht des Gesundheitsausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor.

Hier stellt der Gesundheitsausschuss mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Breiner. – Bitte.

 


16.53.42

Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesundheits­system ist – wie sollte es anders sein? – immer in Debatte, wie auch wieder derzeit, wie man sehen kann, wenn man die Presse liest oder fernsieht. Es wird von Korruption in der Medizin gesprochen. Es wird von Vorteilen, die man sich verschaffen kann, in­dem man Ordinationen von Primarii aufsucht, gesprochen.

Ich habe Sonntag abends die Diskussion im Fernsehen verfolgt und festgestellt, dass die Frau Ministerin mit all diesen Dingen nicht glücklich ist und diese abstellen wird. Wie sollte es anders sein? Soweit es sich um Straftatbestände handelt, hoffe ich, dass die Gerichte die Namen genannt bekommen und sich mit diesen Fällen beschäftigen werden.

Ich hörte auch, dass Sie dem zustimmen, dass die Wartelisten für Operationen trans­parent und veröffentlicht werden. Ich habe das mit Freude zur Kenntnis genommen.

Heute geht es aber um die Finanzierung des Gesundheitssystems. Von den gesetzli­chen Grundlagen glauben wir, dass sie leider nicht ausreichen werden, um eine dauer­hafte, nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Dies ist aber ein Ziel dieses Gesetzes.

Wir werden vermutlich zusätzliche Mittel benötigen, um die Finanzierung sicherzustel­len. Wenn ich höre, wie es mit den Krankenkassen ausschaut, wenn ich höre, dass sich das Gesundheitswesen in Zukunft sicher nicht verbilligen wird, so kann ich mir nicht vorstellen, dass die Erhöhung um 0,15 Prozent tatsächlich ausreichend ist, um all diese Bedürfnisse zu befriedigen, wobei ich mir auch schlecht vorstellen kann, dass der Anteil, der der Pharmaindustrie an der Verbilligung des Systems zukommen wird, wirklich so ist, wie wir das wünschen würden.

Ich denke, dass nicht nur die Einkommen als Basis gelten sollten, nämlich die lohn- und gehaltsabhängigen Einkünfte, sondern dass auch Einkünfte herangezogen werden sollten, die eben außerhalb dieses Bereiches liegen.

Ich möchte hier ein Thema anschneiden, das wir schon auf der anderen Seite hatten: Schenkungs- und Erbschaftssteuer ist etwas, auf das wir großzügig verzichten. Ich denke aber, dass es im Rahmen des Gesundheitssystems durchaus eine sinnvolle Maßnahme ist, auch diese – unter Anführungszeichen – „Einkommen“ heranzuziehen, um das Gesundheitssystem zu finanzieren.

Ein weiteres Kapitel, das wir im Laufe des Tages noch zu debattieren haben werden: Es geht auch um die Sicherstellung der Pflege in Österreich. Wir sind der Meinung, dass sich niemand fürchten muss, sowohl gesundheitlich als auch im pflegerischen Be­reich Nachteile zu haben aufgrund des Alters oder aufgrund der hohen Kosten für Me­dizin und so weiter. Wir könnten uns vorstellen, dass wir zur Finanzierung der Pflege die Vermögensteuer heranziehen, die in Österreich geradezu lächerlich niedrig ist: 1,3 Prozent. In Amerika oder in Großbritannien beträgt dieser Satz schlicht bis 10 Pro-


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