BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 154

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Die Statistik Austria hat festgestellt, dass der Verbraucherpreisindex bei 2,1 Prozent liegt: Der Preisindex bei Pensionistenhaushalten liegt hingegen bei 2,5 Prozent und ist daher um einiges höher als der Verbraucherpreisindex. Vor allem die überdurchschnitt­lichen Verteuerungen bei den Grundbedürfnissen, wie Wohnen, Wasser, Energie und Heizkosten, Lebensmittel und alkoholfreie Getränke, und die steigenden Kosten für die Gesundheitspflege wirken sich für die Pensionisten besonders stark aus. Von den rund 2 Millionen Pensionisten, die wir in Österreich haben, leben leider sehr viele noch mit einer Pension von unter 1 000 € im Monat. Daher muss die versprochene Wertsiche­rung und die Abgeltung der Inflationsrate aufgrund der guten Wirtschaftslage bei der Pensionserhöhung berücksichtigt werden.

Nach langen Verhandlungen der Seniorenvertreter mit der Bundesregierung konnte im Detail Folgendes beschlossen werden – und ich glaube, das ist es wert, auch hier er­wähnt zu werden –:

Erfreulich ist, dass die Ausgleichszulagenrichtsätze für Alleinstehende von 726 € auf 742 € angehoben werden, für Ehepaare von 1090 € auf 1120 €.

Frau Kollegin Mühlwerth hat vorhin gemeint, dass zirka 235 000 Pensionsbezieher nur die 1,7 Prozent Pensionserhöhung bekommen. (Bundesrätin Mühlwerth: Nein, nein, nein!) Frau Kollegin, diese Zahl muss ich leider berichtigen. Es sind wesentlich mehr. Da ist einmal der ASVG-Bereich, und dazu kommen noch die Pensionisten von der Bauernpensionsversicherung, die Pensionisten von der Gewerbepensionsversiche­rung, die eine sehr kleine Pension beziehen, besonders Frauen – Sie haben es ja erwähnt –, weil sie kürzere Versicherungszeiten haben, weniger Jahre, keine so hohe Bemessungsgrundlage und so weiter. Diese Frauen werden hier also besonders be­nachteiligt.

Das heißt, Pensionsbezieher ab 1 € bis 726 € im Monat – das sind 835 700 Perso­nen – erhalten nur die 1,7 Prozent. (Zwischenruf von Bundesrätin Mühlwerth.) Ich ha­be da eine Zahl: 837 000 alleine von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestell­ten, dazu noch Bauernpensionisten und Gewerbepensionisten.

Dann haben wir Pensionsbezieher mit 726 € bis 1050 €, die kriegen um 21 € mehr. Das sind über 300 000 Personen.

Weiters haben wir Pensionsbezieher mit 1 050 € bis 1 700 € Monatspension; die krie­gen 2 Prozent Pension mehr. Das sind 344 000 Personen.

Pensionsbezieher von 1 700 € bis 2 161 € erhalten 2 Prozent, abfallend bis 1,7 Pro­zent. Das sind 143 000 Personen.

Und Pensionisten, die über 2 161 € Pension haben, erhalten einen Fixbetrag von 36,75 €; das sind 57 000 Personen.

Gesamt gesehen sind es im ASVG-Bereich 1 681 500 Personen, die eine Erhöhung ihrer Pensionen bekommen.

Was mich ein bisschen ärgert, ist, dass der Herr Bundeskanzler den Senioren einen Brief schreibt, in dem es heißt: Wir machen die Pensionserhöhung nicht für die Exper­ten, sondern für die Menschen. – Wo bleibt hier die soziale Wärme der SPÖ? (Beifall des Bundesrates Mitterer.)

Leider erhalten jene Pensionisten, die heuer in Pension gegangen sind – das sind über 54 000 Personen – aufgrund des Gesetzes keine Pensionserhöhung. Erfreulich ist aber, dass die Anhebung des Deckels bei den Pensionserhöhungen von derzeit 1 965 € auf 2 161 € angehoben wurde und die nunmehrige Deckelung bei 55 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage liegt und bis 2010 auch bestehen bleibt. Ich glaube, das ist für die Bezieher höherer Pensionen sicherlich ein wesentlicher Vorteil.

 


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