Noch einmal herzlichen Dank, und ich hoffe, dass die Neuregelungen, die geplant sind, bei unseren Senioren gut ankommen werden. – Unsere Fraktion wird den Änderungen gerne ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)
18.19
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die mehrheitliche Annahme des Antrages fest.
Des Weiteren gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Vereinbarung gemäß Artikel 15 a über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und ein weiteres Gesetz geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle auch hier die Stimmenmehrheit fest. (Ruf: Das war einstimmig!) – Nein, es war nicht einstimmig; ich habe genau geschaut.
Der Antrag ist angenommen. (Bundesrat Schennach: Der Präsident hat gute Augen!)
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz geändert werden (298 d.B. und 361 d.B. sowie 7810/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir kommen nunmehr zum 23. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. Ich bitte um den Bericht.
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