ten erwerben und dort einer Tätigkeit nachgehen können. Der Verwaltungsgerichtshof hat nämlich mehrmals festgestellt, dass die Arbeit in sozial-ökonomischen Betrieben weder als Beschäftigung noch als Arbeit zu definieren ist, sondern das eben nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Das heißt, man kann nicht pflichtzugeteilt werden, um dort etwas zu machen.
Jetzt ist es aber so: Wenn man diese Tätigkeit ablehnt, dann hat man auch keinen Anspruch mehr auf die Leistungen des Arbeitsamtes, und dadurch fällt auch die Begründungspflicht; das Arbeitsmarktservice muss also künftig nicht mehr argumentieren und begründen, warum diese Tätigkeit empfohlen wird.
Jetzt kommen wir wieder zur Datenerfassung, die uns heute schon mehrmals beschäftigt hat. Ein Punkt, der uns auch sehr wichtig ist, ist, dass das AMS zukünftig Daten betreffend gesundheitlicher Einschränkungen der Klienten und Klientinnen, aber auch von Angehörigen bis hin zu Lebensgefährten erfassen kann. Es können auch Daten erfasst werden über die Umstände der Auflösung des vorhergehenden Arbeitsverhältnisses, Sanktionen wegen Fehlverhaltens und Betroffenheit von Streik oder Aussperrung. Das sind schon Daten – vor allem, wenn die dann zum Beispiel an zukünftige Arbeitgeber weitergeleitet werden –, Daten, die, wie ich meine, nicht immer unbedenklich sind. Da kann ich mir schon vorstellen, dass es für einige arbeitsuchende Personen zu Schwierigkeiten kommen könnte, wenn solche Daten weitergeleitet werden.
Wir werden dieser Änderung jedenfalls nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Grünen.)
18.26
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Kaltenbacher. Ich erteile es ihm.
18.27
Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute eine Novelle im Bereich des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, des Arbeitsmarktförderungs- und des Arbeitsmarktservicegesetzes. Mit dieser Novelle soll es zu wesentlichen Verbesserungen für bestimmte Personengruppen kommen.
Frau Kollegin Konrad, Sie kritisieren beziehungsweise begründen Ihre Ablehnung damit, dass die Zumutbarkeitsbestimmungen verschärft worden sind. – Sie können mir glauben – ich bin seit 28 Jahren beim AMS, seit 18 Jahren leite ich eine Geschäftsstelle in Judenburg –: Ich weiß genau, wie die Realität ausschaut. Hiermit ist es primär lediglich zu einer Anpassung der realen Bedingungen gekommen. 20 Stunden ist die Realität! Bis dato haben Frauen, wenn sie in Qualifizierungsmaßnahmen gegangen sind, für 20 Stunden Arbeitszeit verfügbar sein müssen.
Die Wegezeitregelung ist, wie gesagt, eine Anpassung auch an die Realität. Und wenn jemand über Betreuungseinrichtungen nicht verfügt, wird man auch schauen, welche Möglichkeiten es gibt; sicherlich wird es aber keine Sanktionen geben.
Ein wesentlicher Punkt, der absolut zu begrüßen ist, ist die Einbeziehung der Freien Dienstnehmer sowie der Selbständigen in die Arbeitslosenversicherung. Freie Dienstnehmer sowie Ein-Personen-Unternehmen sind heute gesellschaftliche Realität. Umso wichtiger ist es daher, dass diese Personengruppen sozial bestmöglich abgesichert werden.
Heute wurde von Kollegem Mayer bereits erwähnt, dass rund 27 500 Personen als Freie Dienstnehmer beschäftigt sind; durchschnittlich sind in etwa 800 arbeitslos, die dann über keine Ansprüche verfügen. Wenn jemand aus dieser Gruppe krank oder
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