arbeitslos geworden ist, hat es keine entsprechenden Leistungen gegeben. – Diese Neuerung ist daher absolut begrüßenswert.
Jetzt komme ich aber zu einem Punkt, den Sie von den Grünen auch ablehnen: Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, in Beschäftigung, insbesondere in sozial-ökonomischen Betrieben und Beschäftigungsgesellschaften.
Hinsichtlich der Verschärfung, die Sie meinen, enthält § 9 Arbeitslosenversicherungsgesetz derzeit – Gott sei Dank! – eine entsprechende Klarstellung, dass auch Arbeitsverhältnisse in SÖBs und BGs als solche anerkannt werden und somit auch zumutbar sind. Das müssen Sie sich durchlesen!
Was sind sozial-ökonomische Projekte oder Beschäftigungsgesellschaften? – Sie dienen primär der Förderung der Beschäftigung von Arbeitslosen und schwer vermittelbaren Personen in Produktions- und Dienstleistungsbetrieben gemeinnütziger Träger. Sie stellen marktnahe, befristete Arbeitsplätze – so genannte Transitarbeitsplätze – zur Verfügung und haben den Auftrag, vor allem Personen mit eingeschränkter Produktivität bei der Wiedererlangung jener Fähigkeiten zu unterstützen, die Einstiegsvoraussetzungen in den regulären Arbeitsmarkt sind.
Geschätzte Frau Kollegin, wir wissen, dass die Wirtschaft derzeit boomt, wir wissen aber auch, dass gewisse Personengruppen, ob Langzeitbeschäftigungslose oder Ältere, insbesondere ältere Frauen, zunehmend Gefahr laufen, aus welchen Motiven heraus immer aus dem Arbeitsmarkt hinausgeschleudert zu werden. Daher ist es umso wichtiger, Beschäftigungsprojekte zu initiieren, um einen Wiedereinstieg in das System zu ermöglichen.
Wir führen seit zehn Jahren gemeinsam mit Betrieben, Gemeinden, Interessenvertretungen – sprich: Sozialpartnern – eine Beschäftigungsgesellschaft im Dienstleistungsbereich. Im Schnitt passieren 70 Personen, so genannte Transitarbeitskräfte, jährlich diese Institution in Form von Dienstverhältnissen. Diese Personen werden kollektivvertraglich entlohnt, entsprechend sozialpädagogisch unterstützt, qualifiziert und für eine Reintegration vorbereitet. Von diesen 70 Personen können knapp 40 Prozent wieder in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden. Die anderen besuchen Fortbildungsmaßnahmen, aber es gibt natürlich auch solche, die nicht integrierbar sind.
Warum Sie das ablehnen, haben Sie nicht gesagt. Ich bin aus Ihren Ausführungen nicht schlau geworden. Wir erachten die Anerkennung nach § 9, dass diese Dienstverhältnisse zumutbar sind, als völlig in Ordnung!
Zum Abschluss: Ein ganz wichtiger Punkt ist auch die Verbesserung der Bildungskarenz. Es kommt zu einer wesentlichen Erleichterung bei deren Inanspruchnahme: Mussten bis dato für eine Inanspruchnahme drei Jahre Betriebszugehörigkeit und ein Alter von 45 Jahren nachgewiesen werden, sind mit der jetzigen Novelle ab 1. Jänner ein Jahr Dienstzugehörigkeit und keine Altersbeschränkung erforderlich.
Damit soll dem Zeittrend sowie auch den Bedürfnissen sowohl der Betriebe nach entsprechender Aufgabenerfüllung als auch der Beschäftigten nach entsprechenden Qualifizierungen Rechnung getragen werden. Es ist dies in Summe gesehen eine ordentliche Novelle mit wirklichen Verbesserungen für die Betroffenen. Wir werden dieser Vorlage unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)
18.33
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke.
Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Bundesrat Mayer. Ich erteile ihm das Wort.
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