BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 160

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18.33.58

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Frau Kollegin Konrad, wenn Sie sich da herausstel­len und sagen: Ich muss überall dagegen stimmen!, dann möchte ich Ihnen sagen: Es hätte vor einem Jahr andere Optionen gegeben, zum Beispiel eine Regierungsbeteili­gung! Sie könnten aber auch aktiv mitarbeiten und eigene Vorschläge einbringen! Auch das wäre eine Möglichkeit gewesen, liebe Frau Kollegin! (Zwischenruf der Bundesrätin Konrad.) Dann müsste man nicht betonen, dass man immer nein sagen muss. (Zwi­schenruf des Bundesrates Breiner.) Ihr reibt euch momentan sehr an der SPÖ! Sie sind noch immer freundlich mit euch, aber ich weiß nicht, wie lange das noch geht! Wenn ich die heutige Diskussion betrachte, Herr Kollege Breiner, dann weiß ich nicht, wie lange das noch geht!

Ich habe es bereits bei der Diskussion über die ASVG-Novelle erwähnt: Wichtig ist für mich die Absicherung von Freien Dienstnehmern, die mit dieser Novelle in das Arbeits­losenversicherungsgesetz und in das Insolvenzentgeltsicherungsgesetz mit einbezo­gen werden. Ich habe schon erwähnt, dass wir für diesen Personenkreis in weiterer Folge mit der Möglichkeit des Bezugs des Krankengeldes, aber auch des Wochengel­des eine Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit schaffen, und von dieser sozialen Absicherung profitieren sehr viele Menschen, nämlich insgesamt zirka 70 000. – Ich denke, dass das ein ganz besonders wichtiger Schritt ist!

Wichtig ist auch die sozialversicherungstechnische Absicherung von Selbständigen, denn viele haben sich in den letzten Jahren, vielleicht auch, um der Arbeitslosigkeit zu entgehen, zur Selbständigkeit entschieden und sind Kleinunternehmer geworden. Viele davon, aber nicht alle sind erfolgreich, und deshalb ist es auch von großer Bedeutung, dass hier ein Ausgleich im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung und ein Vorsorgemodell in Zusammenhang mit der betrieblichen Mitarbeitervorsorge geschaf­fen wird, die wir später noch diskutieren werden.

Diese Novelle ist auch, wie Kollege Kaltenbacher richtig ausgeführt hat, ein wesentli­ches Element zur Verbesserung des lebenslangen, berufsbegleitenden Lernens. Wir erreichen damit eine hervorragende Verbesserung der so genannten Bildungskarenz: Erfreulicherweise wird, wie auch schon erwähnt, die Wartefrist von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt, und es wird nicht nur die Bezahlung erhöht, sondern die Bildungskarenz kann auch geteilt werden, und es gibt keine Altersbeschränkung mehr. – Es ist nun also möglich, neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe einer schuli­schen oder universitären Ausbildung nachzugehen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt!

Ich möchte abschließend in diesem Zusammenhang noch erwähnen, dass dieses wichtige Paket auch im Einvernehmen mit den Sozialpartnern verhandelt wurde. Ich meine, auch deshalb ist es von entsprechender Qualität. Das möchte ich wirklich be­tonen, Frau Kollegin Konrad! Im Hinblick darauf kann ich Ihren Ausführungen nicht folgen, weil ich meine, dass wirklich ganz klare Verbesserungen normiert wurden. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP.)

18.36


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kem­perle. Ich erteile es ihr.

 


18.37.17

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Offensichtlich dürften sich Kollege Mayer und ich die gleiche Unterlage geteilt haben, oder wir haben unsere Unterlagen ausgetauscht. (Bundesrat Mayer: Gewerkschafter unter sich!) Wenn es nämlich etwas Positives zu bemerken gibt, dann sind es tatsächlich diese Errungenschaften, die so-


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