BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 161

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zialpolitische Meilensteine darstellen, und zwar gerade was den Bereich der Freien Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen betrifft. Es wurde wirklich sehr lange darum ge­rungen, eine sozialpolitisch korrekte Absicherung dieser Freien DienstnehmerInnen zu bewerkstelligen.

Gerade die Absicherung im Krankheitsfall für diese Gruppe stellt ein großes Plus dar. Es besteht nun die Möglichkeit des Bezuges von Krankengeld ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit sowie des Wochengeldbezuges auch bei vorzeitigem Mutterschutz. Eine solche Absicherung im Falle von Arbeitslosigkeit war auch nicht immer gang und gäbe, und wie Kollege Mayer bereits erwähnt hat, sind 70 000 Menschen in Österreich davon jetzt positiv betroffen. Wir sind zuversichtlich, dass in einem nächsten sozialpoli­tischen Schritt auch die Freien Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen arbeitsrechtlich und nicht nur sozialpolitisch abgesichert werden.

Der zweite positive Aspekt ist für mich die Verbesserung der Bildungskarenz. Wir se­hen nämlich, dass gerade Frauen, wenn auch nicht sehr stark, davon profitieren kön­nen, wenn die Bildungskarenz auf diese Art und Weise gestaltet wird.

Es bestand bereits einmal die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Karenz oder nach der Karenzzeit die Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen, wobei die Voraus­setzung dafür ein dreijähriges Beschäftigungsverhältnis war. Das wurde leider von der vorhergehenden Regierung verändert, und damit wurde den Frauen gerade zu einem Zeitpunkt, zu dem es wichtig wäre, nämlich nach der Karenz, eine Möglichkeit des Schrittes zurück in die Berufstätigkeit genommen.

Die Inanspruchnahme der Bildungskarenz kann ja auch geteilt werden, und wir hoffen, dass das einen weiteren positiven Aspekt darstellt. Auch die finanzielle Absicherung durch die Erhöhung der Geldsumme, die man während der Bildungskarenz beziehen kann, ist ein wichtiger Schritt in Richtung lebenslanges Lernen, das gerade in der heuti­gen Zeit wichtig ist, denn wir wissen, dass man heute im Berufsleben unter Umständen öfters die Qualifikation zu verändern hat, um tatsächlich auf dem Arbeitsmarkt be­stehen zu können.

Unser Ansatz aus gewerkschaftspolitischer Sicht ist, dass nicht erst irgendwann, son­dern schon in nächster Zeit die Möglichkeit einer bezahlte Bildungsfreistellung für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geschaffen werden soll. In gewissen Bereichen wurde das erreicht, und wir geben daher gerne die Zustimmung zu dieser Gesetzes­änderung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.41


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Marek. Ich erteile es ihr.

 


18.41.42

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Ma­rek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin froh darüber, dass diese Vor­lage heute hier im Bundesrat beschlossen wird, weil ich glaube, dass das wirklich ein großer weiterer Schritt in Richtung Flexicurity ist. Es wird ein dichtes Netz geknüpft, um die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt zu begünstigen. Es wird jetzt zum Beispiel auch im­mer häufiger zwischen selbständiger und unselbständiger Beschäftigung gewechselt, und diese Maßnahmen ermöglichen es den Menschen, sich sicher auf dem Arbeits­markt zu bewegen. Das wurde bereits eingehend erläutert.

Ich begrüße ganz besonders auch die Einbeziehung der Freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in die Arbeitslosenversicherung. Ich glaube, dass das auch ein wichtiger Beitrag dazu ist, dass diese Möglichkeit in Zukunft nur noch von den echten


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