BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 162

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Freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern wahrgenommen wird und dass wir ein­zelne Fälle missbräuchlicher Handhabung im Interesse aller in den Griff bekommen.

Zur Bildungskarenz möchte ich ergänzen – es wurde ja bereits sehr positiv erläutert –, dass gerade auch der erhöhte Leistungsbezug während der Bildungskarenz ein wichti­ger Aspekt ist. Man wird in Zukunft viel weniger als bisher mit dem Problem konfrontiert sein, dass man es sich leisten können muss, in Bildungskarenz zu gehen. Ich glaube, auch das Faktum, dass man in diesem Fall den Lebensunterhalt tatsächlich bestreiten kann, ist ein ganz wichtiger Aspekt. Deswegen bin ich froh, dass uns das gelingt!

Ich möchte auf ein paar Kritikpunkte von Frau Bundesrätin Konrad eingehen.

Sie hat die Zumutbarkeitsbestimmungen kritisiert beziehungsweise kritisch erwähnt, dass wir von 16 auf 20 Stunden erhöhen. – Dazu möchte ich sagen: Gerade in dem Fall, den Sie erwähnt haben, was die Frage der Zumutbarkeit angeht, müssen natürlich die Betreuungspflichten, wenn kein Betreuungsplatz vorhanden ist, auch weiterhin be­rücksichtigt werden.

Betreffend die Anhebung von 16 auf 20 Stunden möchte ich Ihnen ein sehr starkes Argument dafür nennen, dass es gut ist, dass wir auf 20 Stunden erhöhen. – Wenn wir uns nämlich anschauen, welche Jobs von den Unternehmen offen an das AMS gemel­det werden, dann stellen wir fest, dass im Segment bis 19 Wochenstunden nur 2 Pro­zent der Teilzeitjobs insgesamt angeboten werden. Das ist also de facto ein Thema: Es gibt so gut wie keine Jobs unter 20 Wochenstunden. Und deswegen ist es auch gut und sinnvoll, dass wir unter voller Berücksichtigung von Betreuungspflichten die Zu­mutbarkeitsgrenze auf 20 Stunden anheben, und zwar mit aller Verantwortung, die wir da zu tragen haben.

Sie haben die sozialökonomischen Betriebe angesprochen und diese auch sehr stark kritisiert. – Ich glaube, dass wir uns alle einig sind, dass die so genannten SÖBs eine ganz wichtige und ausgezeichnete Maßnahme vor allem für Langzeitarbeitsuchende darstellen, und der Herr Bundesrat hat auch angesprochen, dass gerade ältere Men­schen und besonders Frauen sehr starke Unterstützung in den SÖBs finden, weil es um eine nachhaltige und behutsame begleitete Wiederintegration dieser Menschen in den ersten Arbeitsmarkt geht, womit dann, wenn diese Maßnahme ausläuft, ein Hin­übergleiten in einen weiteren Job ermöglicht wird.

Ich sehe also in Wirklichkeit keine Probleme bei der Vermittlung von Menschen in sozi­alökonomische Betriebe und gemeinnützige Beschäftigungsprojekte. Ganz im Gegen­teil: Ich meine, das ist eine sinnvolle Maßnahme, und das wird ohnehin sehr maßvoll geschehen. Tatsache ist nämlich, dass es sich hier um eine sehr teure und aufwändige Maßnahme des AMS handelt, und es wird jetzt sicherlich nicht eine massenhafte Ver­mittlung in diese Betriebe geben. Es sollen nur jene dort aufgenommen werden, für die diese Maßnahme sinnvoll und quasi maßgeschneidert ist, und diese werden sehr froh sein, dass sie dort sind. Ich war vor einiger Zeit bei einem dieser SÖBs des Roten Kreuzes hier in Wien, und ich meine, die Neuorientierung und Motivation der betroffe­nen Personen ist da wirklich gut gelungen. Es ist dies eine ausgezeichnete Maß­nahme!

Sie haben auch sehr kritisch über die Datenweitergabe gesprochen. Das war auch Thema im Sozialausschuss im Nationalrat, und das wurde in der Debatte auch von den Grünen sehr stark kritisiert. – Dazu möchte ich ganz klar festhalten, dass es hier zu keinerlei Ausweitung bei der Datenweitergabe kommt, sondern dass hier eine Anpas­sung an das Datenschutzgesetz 2000 vorgenommen wird und absolut nicht mehr Da­ten weitergegeben werden, als es bisher der Fall war. Es hat auch im Datenschutzrat – und das ist übrigens mit dem Verfassungsdienst abgestimmt – bei der Stellungnahme keine wesentlichen Bedenken gegeben. Es gab hier nur eine Gegenstimme von der


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