Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle hier die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das ORF-Gesetz, das Journalistengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden (300 d.B. und 359 d.B. sowie 7811/BR d.B.)
25. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird (360 d.B. sowie 7812/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen zu den Punkten 24 und 25 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 24 und 25 ist Bundesrat Kaltenbacher. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Berichte liegen in schriftlicher Form vor; daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Zunächst zu Tagesordnungspunkt 24:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich komme gleich zum Antrag zu Tagesordnungspunkt 25:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Seitner. Ich erteile es ihr.
18.52
Bundesrätin Renate Seitner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Mit der Novelle zum Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz werden unter anderem auch die freien DienstnehmerInnen in den Geltungsbereich der Abfertigung neu mit einbezogen. Damit werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den verschiedensten Bereichen gleichgestellt.
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