BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 165

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die raschen Veränderungen in der Arbeitswelt bringen für viele ArbeitnehmerInnen einen immer häufigeren Jobwechsel mit sich. So bleiben derzeit im Durchschnitt Arbei­terinnen, Arbeiter oder Angestellte nicht einmal mehr drei Jahre in einem Betrieb. Bei der Evaluierung dieses Gesetzes kam jetzt auch zutage, dass in der heutigen Arbeits­welt nicht nur von ArbeitnehmerInnen, sondern auch von Selbständigen mehr Flexibili­tät gefordert wird. Nicht nur die Erwerbskarrieren sehen nicht mehr so aus wie in der Vergangenheit, auch ein Wechsel von Unselbständigkeit und Selbständigkeit und um­gekehrt kommt oft vor.

Mit dem vorliegenden Antrag werden freie DienstnehmerInnen, auch wenn sie gering­fügig beschäftigt sind oder arbeitslos werden, hinsichtlich der Arbeiterkammerzugehö­rigkeit ArbeitnehmerInnen gleichgestellt. Dieser Ansatz ist ebenfalls gut, denn auch die freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer brauchen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit eine starke Interessenvertretung. Aus diesem Grund werden wir diesem Gesetz zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.53


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.

 


18.54.04

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Zusammen mit der Regierungsvorlage zum Arbeitslosenversicherungsgesetz ist das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz auch ein großes soziales Paket, über das wir heute diskutieren.

Sehr verehrte Damen und Herren, es ist eine gute Sache, wenn die freien Dienstneh­mer in den Geltungsbereich der Abfertigung neu mit einbezogen werden. Deshalb ist es natürlich auch logisch, wenn die freien Dienstnehmer arbeiterkammerzugehörig werden und somit einer Interessenvertretung, die für ihren Berufsstand maßgeschnei­dert ist, angehören. Kollegin Seitner hat das schon angesprochen, die moderne Ar­beitswelt bringt es mit sich, dass auch die ArbeitnehmerInnen immer flexibler werden und deshalb oft auch Beruf und Job wechseln, also von einem Angestellten- oder Ar­beitsverhältnis in einen Beruf als freie Dienstnehmer wechseln und umgekehrt.

Dabei kommt es natürlich auch zu verschiedenen sozialrechtlichen Bestimmungen, in den einzelnen Berufsgruppen zu Unterschieden, die mit dieser Gesetzesvorlage besei­tigt werden, indem nun sowohl die freien DienstnehmerInnen als auch die Selbstän­digen in den Geltungsbereich der Abfertigung neu kommen und somit ArbeiterInnen und Angestellten gleichgestellt werden. Von dieser Lösung profitieren immerhin zirka 500 000 Personen, die in diese betriebliche Vorsorge aufgenommen werden und somit dann in eine zweite Säule kommen. Das ist wirklich eine großartige Geschichte. Ich darf dazu Frau Staatssekretärin Marek wirklich gratulieren und ihr auch für diese Vorla­gen danken.

Als ArbeitnehmerInnenvertreter möchte ich noch den Hinweis anfügen, dass wir viel­leicht auch über die Höhe der Dienstgeberbeiträge zur Abfertigung neu von 1,53 Pro­zent reden müssen. Das ist immer ein Thema, auch im Bereich der ArbeitnehmerIn­nenvertreter, obwohl mir bewusst ist, dass das damals zwischen Leitl und Verzetnitsch ausverhandelt wurde. Aber ich könnte mir vorstellen, dass wir vielleicht bei den zu erzielenden Gehaltsabschlüssen der nächsten Jahre einen gewissen Prozentsatz von Dienstgeberseite und auch von Arbeitnehmerseite verwenden und diesen Beitragssatz von 1,53 dann vielleicht schrittweise anheben, denn dazu sollten wir vielleicht einen Beitrag leisten.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite