BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 173

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9.31.06

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Kollege Himmer hat ersucht, etwas zu erklären.

Kollege Himmer! Wenn die Republik einen Heizkostenzuschuss beschließt, dann muss man das irgendwo bestellen, denn ich kenne kein Ministerium, das Heizöl herstellt, und die Republik muss dafür auch die Rechnung bezahlen.

Wenn die Republik eine Wagenflotte bestellt, so liefert Mercedes oder BMW die Autos nicht zum Nulltarif (Bundesrat Mag. Himmer: Eine Wagenflotte hat der ORF jetzt eh bestellt!), sondern die Republik muss dafür bezahlen.

Wenn die Republik ein Gesetz erlässt und ein Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Menschen den kostenlosen Bezug einer Leistung zu ermöglichen, dann muss letztlich die Republik, die dieses Gesetz erlässt und diese Leistung von einem – seit 2001 übri­gens; unter Ihrer Regierung (in Richtung ÖVP) – unabhängigen Unternehmen, einer Stiftung verlangt, diese Leistung bezahlen. (Zwischenruf des Bundesrates Weiss.) Das ist einfach und allein eine ganz normale logische Sache. (Bundesrat Gruber: Das nennt sich Budgetwahrheit!)

Wenn Sie sagen, Sie verstehen diese Wirtschaftskompetenz nicht, dann muss ich fra­gen: Wie führen Sie Ihr Unternehmen? Gibt Ihr Unternehmen die Geräte kostenlos ab, wenn zum Beispiel das Land Wien oder die Republik Sie darum ersucht? – Das ist ganz einfach: Es wurde hier eine Leistung bestellt – und wir alle sind der Meinung, die Leistung ist richtig, im Sinne der sozial Bedürftigen –, und deshalb geht es hier um die Frage, wer den Kostenersatz für diese Leistung trägt.

Kollege Weiss! Dieser Diskussion, von der Sie sprechen, über ein möglicherweise oder – ich sage sogar anders – über ein anachronistisches Gesetz – vor allem in der heutigen Medienzeit; wenn ich jetzt gerade Ihren aufgeschlagenen Laptop sehe, ist es anachronistisch –, dass man aufgrund des Besitzes eines Gerätes, ohne darüber et­was anderes abzurufen, weil man hier keine Wahlfreiheit hat, eine Gebühr bezahlen muss, stelle ich mich gerne, aber das ist eine andere Diskussion. Das kommt aus einer anderen Zeit, wo aus einem anderen Denken heraus dieses Gesetz grundgelegt wur­de. Dass das heute so etwas wie ein anachronistisches Relikt unserer Gesetzgebung ist, lieber Jürgen Weiss, da bin ich voll deiner Meinung.

Nur: Ich lasse mir hier nicht die Wirtschaftskompetenz durch Harald Himmer streitig machen, wenn ich sage, wenn man bei einem Unternehmen eine Leistung abruft, das gesetzlich verankert und dazu sogar noch das Finanzministerium als Berufungsbehör­de installiert – das Finanzministerium ist nämlich Berufungsbehörde, das zeigt noch einmal eine zweite Verzahnung mit dem Gesetzgeber –, dann muss man diese Leis­tung auch entlohnen, denn die Leistung wird tagtäglich erbracht.

Vielleicht möchten Sie wissen, wie viele das sind. – Das sind über 300 000 Menschen, die befreit sind, und 300 000 Menschen, die aufgrund sozialer Bedürftigkeit kostenlos eine Leistung beziehen, die der Staat als solche angeordnet hat. Da, lieber Kollege Himmer, lasse ich mir nicht mangelnde Logik vorwerfen. Das ist eine logische Forde­rung! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

9.35


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich noch einmal Herr Bun­desrat Himmer. Ich erteile es ihm.

 


9.35.07

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Da wir damit leben müssen, dass sich Kollege Schennach zu jedem Tagesord­nungspunkt zu Wort meldet und neuerdings zu jedem Tagesordnungspunkt zwei- bis


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