BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 177

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Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage vom 18. De­zember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Somit komme ich zu Punkt 30 und bringe Ihnen den Bericht des Ausschusses für Wirt­schaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird. Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage vom 18. De­zember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.

 


9.44.51

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es gibt jetzt fünf Gesetzesänderungen, die wir unter einem zu verhandeln und zu beschließen haben. Ich bin jetzt in der Situation, in der sich einige Jahre die SPÖ befunden hat, nämlich in der Opposition. Ich möchte begründen, warum wir trotz positi­ver Punkte, die in diesen fünf Gesetzesänderungen teilweise enthalten sind, die Zu­stimmung nicht geben können.

Den Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes wird sehr wohl uneingeschränkt zugestimmt, aber bereits bei der Änderung der Gewerbeordnung gibt es Bedenken un­sererseits. Trotz vieler positiver Punkte, die da enthalten sind – auch diese werde ich in einem Bereich noch erwähnen –, gibt es dort auch Negatives. In Summe ist die Rege­lung, die hier getroffen wird, zu liberal, vor allem im Bereich der Grenzüberschreitung und der grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Das könnte dazu führen, dass heimi­sche Betriebe grob benachteiligt werden, und zwar in einer Situation, in der nicht alle Länder um uns herum ähnliche Gesetzesänderungen beschließen. Es kommt zu Wett­bewerbsverzerrungen in einigen Bereichen, und es wird leider Gottes – etwas, das wir ja nicht wollen – auch weiterer Schwarzarbeit Tür und Tor geöffnet.

Dies gilt aber auch für die Novellen des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, des Bi­lanzbuchhaltungsgesetzes und insbesondere auch des Ziviltechnikergesetzes. Des­halb werden wir diese vier Materien ablehnen.

Positiv in der Gewerbeordnung ist aufgrund aktueller Anlässe, dass der Alkoholaus­schank an Jugendliche verschärft wird. Als Wirt bin ich eindeutig dafür, dass das Ver­kaufsverbot auch auf Supermärkte und Tankstellen ausgeweitet wird und nicht alles wie in der Vergangenheit – medial meistens mit großen Lettern herausgestrichen – bei den Wirten hängenbleibt.

Auch die Verschärfung der Ausweiskontrollen ist ein positiver Punkt. Ich glaube, dass wir – nämlich all diejenigen, die mit Jugendlichen zu tun haben und Alkohol verkaufen oder ausschenken – hier Verantwortung zu tragen haben. Es kann aber nicht sein, dass allein diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die mit dem Ausschank zu tun haben. Die Verantwortung ist auch bei den Eltern und Erziehungsberechtigten zu suchen.

Wir alle sind der Meinung, dass die Jugendlichen auch schon mit 16 Jahren wählen sollen, sie müssten also wissen, welcher politischen Gruppierung sie ihre Stimme ge­ben. Dann müssen sie Verantwortung übernehmen können, also auch wissen, wie viel


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