Alkohol für sie gut oder schlecht ist. Den Zeitungen zufolge ist das anscheinend nicht der Fall, was sehr, sehr traurig ist. Deshalb richte ich noch einmal einen Appell an Eltern und Erziehungsberechtigte, für ihre Schützlinge verantwortungsbewusst einzutreten.
Wir werden, wie gesagt, vier von diesen fünf Gesetzen
keine Zustimmung ertei-
len – trotz dieses positiven Inhalts im Bereich der Gewerbeordnung. (Beifall
der Bundesrates Ing. Kampl.)
9.48
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ing. Einwallner. – Bitte.
9.48
Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Für uns stehen natürlich die positiven Aspekte dieser Änderung der Gewerbeordnung im Vordergrund. Dieses gesamte Paket, über das wir jetzt abstimmen, umfasst, wie Kollege Mitterer schon ausgeführt hat, einen größeren Aspekt. Es beinhaltet ja mehrere Regelungen.
Ein ganz wichtiger Aspekt ist für mich der Kampf gegen das sogenannte – ich betone: das sogenannte – Komatrinken. Die schärferen Bestimmungen beim Alkoholausschank sind absolut zu begrüßen. Ich glaube auch, dass es wichtig ist, darauf aufmerksam zu machen, dass es eben nicht nur die Wirte beziehungsweise die Gaststätten betrifft, sondern auch bei Handels- und anderen Betrieben greift, denn wir wissen ja, dass solche Vorfälle sehr oft – ich nenne es einfach so – mit Flaschenware passieren; man kauft sich eine Flasche Alkohol und betrinkt sich.
Man darf in diesem Thema die Verantwortung nicht einfach der Wirtschaft zuschieben. Sehr, sehr viele Wirte arbeiten da vorbildlich. Es gibt aber leider auch – das wissen wir alle, und das zeigen uns immer wieder Berichte und Vorkommnisse – einige schwarze Schafe. (Bundesrat Weiss: Verschiedenfarbige schwarze Schafe!) – Es gibt verschiedenfarbige schwarze Schafe, die nach wie vor mit Billig-Alkohol werben und Jugendliche regelrecht zum Alkoholmissbrauch verführen.
Ich glaube, dass das Strafen allein nicht ausreichen wird. Wir werden in diesem Bereich weiterhin präventiv arbeiten und Aufklärungsarbeit leisten müssen. Nur eines dürfen wir nicht tun, nämlich – da das Thema „Komatrinken unter Jugendlichen“ jetzt medial so präsent ist – die Jugendlichen pauschal verurteilen und als Trinker abstempeln.
Ich erspare mir bei diesem Thema natürlich auch nicht den Hinweis, dass es in diesem Bereich natürlich auch nicht hilfreich ist, dass es in den Bundesländern unterschiedliche Jugendschutzbestimmungen gibt. Ich glaube, dass es da endlich zu einer Vereinheitlichung kommen sollte.
Ein weiterer positiver Aspekt dieser Gewerbeordnungsänderung ist für mich die Einführung eines Gütesiegels für Meisterbetriebe. Ich denke, es ist wieder ein wichtiger Schritt, wenn man für den Konsumenten erkennbar macht, wo Meisterhandwerksbetriebe sind. Ich glaube auch, dass das den Auftritt der Betriebe nach außen hin verbessern wird.
Allerdings war ich im Ausschuss ein bisschen verwundert, als man darüber gesprochen hat, wie dieses Gütesiegel ausschauen soll. Man hat gesagt, man macht es aufgrund der Kosten und so weiter nur in Schwarz-weiß. Ich wünsche mir in diesem Zusammenhang natürlich schon, dass es auch optisch ein attraktives Gütesiegel wird, damit für die Konsumenten wirklich gut erkennbar ist, wo die Meisterbetriebe sind. Betroffen sind
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