BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 195

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.

 


10.56.01

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kraml hat schon einiges gesagt, daher kann ich mich auf übergreifende Maß­nahmen und die Ausformulierung beschränken, dass die Sicherheit des Landes auf jeden Fall ein besonderes Gut ist, und dieses gilt es zu schützen.

Das Zweite ist, dass ein zeitgemäßer Strafvollzug auch ein erstrebenswertes Ziel ist, wobei man Berichte von Schiller, wie es früher einmal in Gefängnissen war, lesen und mit dem vergleichen kann, wie es heute ist. Ich hatte einmal die Gelegenheit, in Syrien ein Gefängnis zu besichtigen, da dreht es einem als Mitteleuropäer den Magen in jede Richtung um. Aber man soll es einmal gesehen haben.

Ich glaube aber auch daran, dass das Strafrecht mit seinem Strafvollzug eine gewisse Abschreckungswirkung für zumindest einen Teil der Täter haben soll und es nicht so sein soll, dass gesagt wird, wenn jemand ein Delikt setzt: Das ist ein Kavaliersdelikt!, oder: Das ist ein einmaliger Ausrutscher! – So schlittert man langsam in eine gewisse „Karriere“ hinein, ohne zeitgerecht daran erinnert zu werden, dass die Gesellschaft nur dann existieren kann, wenn die Freiheit des einen durch die Freiheit des anderen be­grenzt wird. Es kann nicht einer die grenzenlose Freiheit haben, und der andere hat dann die Zeche für die grenzenlose Freiheit des einen zu zahlen.

Es ist sicher auch ein Nebeneffekt, dass man hier in den Gefängnissen eine gewisse Reduktion der Belegszahlen erreichen kann. Dazu ist es aber notwendig, begleitende Maßnahmen zu setzen, denn es soll das Ziel unter anderem sein, zumindest die Grup­pe der Ersttäter wieder in die Gesellschaft einzugliedern und aus ihnen vernünftige Staatsbürger zu machen.

Meine Fraktion stimmt selbstverständlich diesem Paket auch zu. Ich würde aber anre­gen, nach fünf Jahren – nicht zu kurzfristig – doch eine Evaluation zu machen, ob sich das bewährt hat.

Die zweite Materie, die heute schon kurz angesprochen wurde, ist die Korruption, Cybercrime und so weiter. Da ist davon auszugehen, dass wie bei allen Betrugsdelik­ten – ich darf nur an die BAWAG erinnern – ein hohes Maß an Intelligenz vorhanden ist, aber natürlich auch eine unheimliche Energie, nämlich kriminell tätig zu sein, um sich aus dieser Kombination grenzenlos – kann man auch sagen – zu bereichern oder zu schaden, je nach Gesichtspunkt.

Dazu kommt in der heutigen Zeit dann noch ein gewisses technisches Verständnis, technische Talente dazu, dass man sozusagen von seinem Laptop oder Handy und so weiter aus verschiedene Aktionen setzen kann, um das Vertrauen anderer Menschen in höchstem Maße zu missbrauchen.

Daher ist einerseits die Antikorruptionskampagne, die jetzt auch Niederschlag in einem Gesetz beziehungsweise einer Verbesserung des Gesetzes findet, sicher ein richti-
ger Schritt, damit Österreich in die absolute Spitzengruppe der Antikorruptionsländer kommt.

Dazu ist es aber auch wieder notwendig, entsprechende begleitende Maßnahmen zu setzen. Die gesetzliche Grundlage ist hier sicher das eine, aber ich bin auch sehr froh darüber, dass es zum Beispiel im Innenministerium das Büro für Interne Angelegenhei­ten gibt, das versucht, den gesamten Bereich dieses Organs zu durchleuchten. Es ist aber auch im Bereich Ihres Ressorts sicher ein Ansatz vorhanden, bestimmte Staats­anwälte und vielleicht auch Richter für bestimmte Sachen zu spezialisieren, denn die kriminelle Energie hat immer einen Vorteil: Sie ist einen Schritt voraus. Es muss aber


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite