BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 194

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des Strafvollzugs mehr Sicherheit für die Bevölkerung bringen wird. Das Ziel ist vor al­lem, die Gefahr des Rückfalls bei Straftätern zu reduzieren, was weiter bedeutet, dass es zu weniger Straftaten kommt und es damit auch weniger Opfer gibt.

Weiters geht es auch darum, die Überbelegung der Gefängnisse zu reduzieren. In überfüllten Strafvollzugsanstalten kann die Resozialisierungsarbeit nicht oder nur sehr schwer funktionieren. Wichtig ist nämlich nicht nur, wann der Straftäter entlassen wird, sondern wie er entlassen wird, ob er Chancen hat, sich wieder im Leben zurechtzufin­den. Die Strafe abzubüßen und dann entlassen zu werden, das ist einfach ein bisschen zu wenig. Da muss man sich vorher mit dem Straftäter befassen.

Es geht auch darum, welche Weisungen und Auflagen man den Entlassenen mitgeben kann. Das heißt, dass die Resozialisierungsarbeit auch weiterhin funktioniert, auch wenn er außerhalb des Gefängnisses ist. Und es darf und kann auch nicht sein, dass junge Straftäter keine Chance der Resozialisierung haben, weil dann mit Sicherheit wieder Straftaten folgen werden. Die ganzen Law-and-Order-Rufe sind ja sehr schön und finden immer wieder Niederschlag in den Zeitungen, letztendlich helfen sie aber den Betroffenen überhaupt nicht. Es hilft auch der Gesellschaft nicht, wenn man in dieser Art und Weise über dieses Problem diskutiert.

Ein weiterer Schwerpunkt des vorliegenden Gesetzes liegt in der Vermeidung von kur­zen Freiheitsstrafen. Ich glaube, das ist auch etwas ganz, ganz Wichtiges, dass man nicht bei jeder Kleinigkeit einsitzen muss, sondern dass man auch mit Sozialarbeiten diese Strafen abbüßen kann und damit vielleicht auch für das weitere Leben lernt.

Die Einführung des neuen § 133a ermöglicht es auch, ausländische Verurteilte nach Abbüßung von 50 Prozent ihrer Haftstrafe aus dem Land abzuschieben, wodurch der österreichische Steuerzahler Geld spart. Im Ergebnis bedeutet das, dass bei Fällen kleinerer Kriminalität das durchgeführt werden kann; bei schwereren Vergehen oder bei Sexualdelikten ist das nicht der Fall.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird auch hinsichtlich der kommenden Fußball-Europa­meisterschaft eine Richtlinie geschaffen, um eben Fußballfans vor gewalttätigen Hooli­gans zu schützen, wenn ich das einmal so sagen darf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer Bereich ist die Internet-Kriminalität. Da gibt es eine milliardenschwere Schattenwirtschaft, die die privaten Internet-User ab­zockt. Daneben schlagen dann noch die Datendiebstähle in den Firmen zu Buche. Da­her ist es ganz wichtig, dass der IT-Sicherheit wesentlich mehr Aufmerksamkeit gewid­met wird. Es wird vom Gesetzgeber immer wieder nachjustiert werden müssen, weil die Methoden dieser – ich nenne sie jetzt einmal so – „Cyber-Gangster“ immer profes­sioneller und unverschämter werden.

Ein Gesetzesschwerpunkt ist auch die Antikorruption. Korruption belastet das Ver­trauen der Bevölkerung in die staatlichen Organe und schädigt die Volkswirtschaft, und hier insbesondere auch den Wirtschaftsstandort Österreich. Da geht es darum, den Staat, die Unternehmen und den Einzelnen vor Verlusten durch die organisierte Krimi­nalität zu schützen. Im Bereich des Korruptionsstrafrechtes sollen die internationalen Vorgaben umgesetzt werden.

Abschließend kann gesagt werden, dass die vorgesehenen Änderungen zu begrüßen sind. Beim Strafrecht handelt es sich um eine sensible und gesellschaftspolitisch sehr heikle Materie. Ich bin froh darüber, dass der jahrelange Stillstand in diesem Bereich der Vergangenheit angehört.

Die sozialdemokratische Fraktion wird diesen Gesetzesbeschlüssen die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

10.55

 


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