BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 193

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der An­trag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Auslandseinsatzge­setz 2001 und das Militärbefugnisgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

10.49.2734. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Straf­vollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2008) (302 d.B., 285 d.B. und 331 d.B. sowie 7801/BR d.B. und 7849/BR d.B.)

35. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz (SMG) geändert wird (SMG-Novelle 2007) (301 d.B. und 332 d.B. sowie 7850/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 34 und 35 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Winter.

 


10.50.02

Berichterstatter Ernst Winter: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren, es liegt Ihnen der Bericht über das Strafrechtsänderungsgesetz 2008 in schriftli­cher Form vor, ich darf mich daher auf die Antragstellung beschränken.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters liegt Ihnen auch der Bericht über die Suchtmittelgesetz-Novelle 2007 schriftlich vor.

Die Antragstellung lautet:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

 


10.50.46

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegen­de Strafrechtsänderungsgesetz 2008 beinhaltet den ersten Teil der Umsetzung jenes Reformpaketes im Bereich des Strafrechtes, welches durch eine bessere Gestaltung


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite