BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 192

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Das ist die verfassungsmäßige Grundlage des sehr theoretischen Verteidigungsfalls in Österreich. Das sind Inlandsaufgaben, die im Katastrophenschutz beispielsweise be­heimatet sind, und zu dem stehen wir alle miteinander. Es ist aber natürlich auch unsere Aufgabe, im Ausland bei Friedensmissionen auf Grundlage von UNO- oder EU-Mandaten tätig zu werden.

Darüber hinaus haben wir auch eine Anzahl von Sonderaufgaben übernommen, auch auf Wunsch beispielsweise meines Vorgängers Platter, der mich gebeten hat, diesen Assistenzeinsatz an der Grenze im Burgenland und in Niederösterreich weiterzuführen. Das sind Sonderaufgaben des österreichischen Bundesheers, die an und für sich nicht in unserer Kompetenz liegen, sondern nur auf Ersuchen des Innenministers in diesem Fall – das sagt ja auch der Name „Assistenzeinsatz“ – schlagend werden.

Und wir stehen dazu! Wir stehen vor allem auch zu den Auslandseinsätzen, und ich möchte das abschließend zum Ausdruck bringen: Österreich ist ein Land, das aufgrund seiner Größe weltweit unter den Top drei ist, was die Beschickung von Friedensmissio­nen im Ausland betrifft. Wir sind am Golan tätig mit 380 Soldatinnen und Soldaten. Wir sind im Kosovo tätig mit 580 Soldatinnen und Soldaten. Wir sind in Bosnien derzeit noch mit 100 Soldaten tätig, und wir werden ... (Bundesrat Schennach: Und leider nicht in Zypern!) – Wir waren in Zypern sehr lange und sind mit einigen Stabsoffizieren nach wie vor in Zypern tätig, aber nicht mehr in diesem Ausmaß.

Wir werden auch eine neue Mission starten, die Mission im Tschad. Auch wenn sie in der veröffentlichten und öffentlichen Meinung umstritten ist, bin ich der Meinung, dass es eine humanitäre Aufgabe ist, die dem österreichischen Bundesheer gut zu Gesicht steht und der Republik Österreich als jenem Land, das bei Krisen nicht wegschaut, sondern bei Krisen hilft, auch ein Anliegen sein muss. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Österreich ist da im Verbund mit 19 anderen EU-Staaten. Es ist also nicht das Privat­vergnügen des österreichischen Verteidigungsministers, sondern es ist eine Aufgabe der Europäischen Union, und wenn sich die Europäische Union auch in der Ausfor­mung einer gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ernst nimmt, dann muss sie auch den Mut haben, solche Missionen wie im Tschad, die auf rein humanitärer Basis ausgelegt sind, zu beschicken. Zu dem stehe ich, und das werden wir auch am Beginn des nächsten Jahres in die Realität umsetzen.

Abschließend möchte ich mich noch einmal bei Ihnen bedanken für die zu erwartende Beschlussfassung hier im Bundesrat, mit der Adaptierungsmaßnahmen gesetzt wer­den, die ein Mehr an Rechtssicherheit für die Jetpiloten bringen werden, die aber auch insgesamt im österreichischen Bundesheer ein Mehr an Rechtssicherheit in der Ver­waltung und bei der Truppe bringen werden.

Ich wünsche Ihnen ebenfalls von der Regierungsbank aus frohe Weihnachten. Danke noch einmal für Ihre Unterstützung. Alles Gute! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundes­räten von ÖVP und Grünen.)

10.48


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Offensichtlich auch nicht.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 und weitere Gesetze geändert werden.

 


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