BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 191

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Es wurde dieser Punkt mehrfach diskutiert, und ich möchte auf diese Frage durchaus offen zu sprechen kommen: Es ist mir ein Anliegen, diesen Abschluss in der heiklen Frage der Rechtsschutzversicherung Ihnen hier darzulegen.

Es wurde im Sommer eine sehr heftige und emotionale Diskussion in Österreich ge­führt, und zwar eine gespaltene Diskussion, würde ich einmal sagen, um nicht zu sa­gen schizophrene Diskussion. Auf der einen Seite hat man dem Innenminister, dem Verteidigungsminister vorgeworfen, für den Krisenfall nicht gerüstet zu sein. Auf der anderen Seite hat man gemeint, man lässt hier Piloten – unter Anführungszeichen – „im Regen stehen“, wenn es einen Ernstfall gibt.

Es geht hier um die Frage, wenn von Terroristen ein Flugzeug entführt wird und ein Terroranschlag mit Tausenden Toten drohen könnte. Das ist eine sehr theoretische Frage, wie sehr viele in diesem Haus damals gemeint haben und wie ich auch heute noch meine. Trotzdem müssen wir gerüstet sein, und die Zuständigkeiten für die Be­fehlskette für diesen Fall sind geklärt. Offen blieb die Sicherheit der Piloten, sollte es zu einem derartigen Fall kommen. Der vom Nationalrat beschlossene Entschließungsan­trag – also ich habe hier auch im Auftrag des Nationalrats gehandelt – setzt nun einen ersten Schritt, den Piloten absolute Rechtssicherheit zu geben.

Das sind die wesentlichen Inhalte dieser gesetzlichen Änderungen. Ich möchte gar nicht mehr diskutieren über die sechs Monate. Sie werden mit 1. Jänner 2008 Realität sein. Ob es wirklich im Sinne der Demokratie und im Sinne auch Ihrer Tätigkeit war, über Monate Landesverteidigungsausschüsse im Nationalrat zu verhindern, sei dahin­gestellt. Fakt ist, dass ab 1. Jänner 2008 diese Sechs-Monats-Frist gilt. Tatsächlich ist es so, dass es nicht im Gesetz steht, da gebe ich Ihnen recht, Herr Kollege.

Ich möchte abschließend trotzdem zwei Punkte noch hervorheben, weil sie auch in der Diskussion gekommen sind: Erstens den § 113. Ich bin, glaube ich, nicht bekannt da­für, ein sehr eitler Mensch zu sein, sage aber: Diese Regelung habe ich in Eigenver­antwortung bis ins Jahr 2009 verlängert. Ich. Nicht der Kollege Platter als mein Vor­gänger, sondern ich war das. Ich bedanke mich auch ... (Zwischenruf des Bundesrates Schöls.) – Auf das komme ich noch zu sprechen. – Ich bedanke mich auch für Ihre vorbehaltlose Zustimmung.

Das ist nämlich genau der Punkt, den Sie angesprochen haben: Ich möchte hier keine Diskussion verlängern, nur, ich habe in meinem Ressort ein Papier vorgefunden, das sich genannt hat: Empfehlungen der Bundesheer-Reformkommission, und ich musste objektiv feststellen, dass viele dieser Empfehlungen der Bundesheer-Reformkommis­sion irgendwo im Verteidigungsministerium liegen geblieben sind.

Ich habe mir zum Ziel gesetzt, diesen Reformprozess, der einstimmig von Ihnen allen hier im Bundesrat und im Nationalrat mitgetragen worden ist, auch umzusetzen. Das ist in allen Punkten nicht passiert. Das sage ich Ihnen auch in aller Deutlichkeit. Es ist nicht einfach, diesen Reformprozess jetzt umzusetzen, denn Sie wissen genau – Sie haben die Personalvertretung angesprochen –, welche Einschnitte es hier gibt und wel­chen Widerstand es aus durchaus verständlicher Sicht der Personalvertretung hier ge­ben kann, gibt und auch in Zukunft geben wird.

Ich habe mir als Verteidigungsminister zum Ziel gesetzt, diese Reform Punkt für Punkt abzuarbeiten, in Zusammenarbeit und in Diskussion mit den Personalvertretern, mit allen Generalstäblern, die sich im Haus an dieser Reform beteiligen, mit allen in der Truppe, denn eines ist klar: Das Ziel dieser Reform ist – und das ist mir wichtig –, dass das Geld und das Personal aus der Verwaltung in die Truppe transformiert werden, denn das österreichische Bundesheer ist kein Selbstverwaltungsladen, sondern wir müssen für mehrere Fälle gerüstet sein. (Beifall bei der SPÖ.)

 


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