BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 202

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Die Forderung nach der Abschaffung der Generalprävention generell bei der Frage der bedingten Entlassung konnte so nicht verwirklicht werden. Aber ich denke, dass es schon einiges bringt, dass jetzt bei der Zweidrittelentlassung die generalpräventiven Überlegungen keine Rolle mehr spielen sollen und ausschließlich der spezialpräventive Aspekt und die Frage, wie Rückfälle am besten vermieden werden können, im Mittel­punkt stehen.

Zum Suchtmittelgesetz: Es ist sicher so, dass die Gewerbsmäßigkeit natürlich gerade in diesem Zusammenhang ein entscheidendes Merkmal darstellt. Abgrenzungen sind immer sehr schwierig, aber ich bitte, schon auch zu sehen, dass wir versucht haben, die Gewerbsmäßigkeit zu präzisieren und deshalb hier auch leichter anwendbare und handhabbare Bestimmungen zu machen.

Wir haben mit Frau Kollegin Hakl im Justizausschuss des Nationalrates sehr viel de­battiert. Es ist uns leider nicht gelungen, sie komplett zu überzeugen. Aber ein ent­scheidender Faktor, den man hier sehen muss, ist, dass das, was früher als „geringe Menge“ bezeichnet worden ist, kein absoluter Wert war, sondern individuell festgesetzt werden und durchaus auch die Höhe der Grenzmenge erreichen konnte.

Vielleicht könnte man sich das auf dieser Ebene noch einmal anschauen, wir werden auch mit ihr weiter debattieren, aber ich denke, wir haben in der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses eine gute Differenzierung, dass dort, wo es um den Suchtgifthan­del geht, zum Teil die Strafrahmen verschärft werden und dass wir gleichzeitig dort, wo das Prinzip „Therapie statt Strafe“ zur Anwendung kommt, jetzt auch erweiterte Mög­lichkeiten haben. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

11.30


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezem­ber 2007 betreffend ein Strafrechtsänderungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezem­ber 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

11.31.4336. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Mediengesetz, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das Militärstrafge­setz, das Pornographiegesetz, das Strafregistergesetz, das Tilgungsgesetz, das Bundesgesetz über die Amtshilfe der Sozialversicherungsträger für die Sicher­heitsbehörden, das Sozialbetrugsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das


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