BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 201

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Dank, sage ich, gibt es bei uns vertretbare Verhältnisse. Ich möchte Sie aber trotzdem wirklich einladen, schauen Sie es sich an! Wir haben die Möglichkeit, Besuche in den Anstalten zu organisieren, und Parlamentarier haben auch das Recht, die Anstalten zu betreten – allerdings bitte ich um Voranmeldung.

Ich möchte auch hier sagen, dass wir natürlich aufgrund der Belagszahlen in den An­stalten sehr belastet sind. Ich selbst werde heute Nachmittag wieder die Josefstadt be­suchen und dann weiter nach Gerasdorf fahren. Es sind die Justizwache-Bediensteten, die trotz Kürzung ihrer Zahl wirklich versuchen, mit vollem Einsatz die Aufgaben des Strafvollzugsgesetzes zu verwirklichen, nämlich zum einen die Sicherung und Bewah­rung, aber andererseits auch die Resozialisierungsaufgaben und Vorbereitungen auf das spätere Leben.

Es wurde eine Evaluierung des Gesamtpakets angeregt – das nehme ich sicher gerne auf. Unter den Begleitmaßnahmen – das haben Sie ja selbst schon erwähnt – ist auch vorgesehen, eine eigene Staatsanwaltschaft für Korruptionsfälle einzurichten. Die soll mit 1. Jänner eingerichtet sein. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dieser neuen Staatsanwaltschaft sollen sich genau auf diese Delikte spezialisieren können, die ja be­sondere Kenntnisse und Erfahrungen verlangen. Deshalb wird es auch eine bundes­weite Zuständigkeit geben, um entsprechendes Fallmaterial zu haben und diese Spe­zialisierung zu ermöglichen. Sie sollen auch durch Experten aus den verschiedensten Gebieten unterstützt werden, also durch all jene, die sich mit den möglichen Trickse­reien auskennen, die heute im Zusammenhang mit Bilanzen, Geldfälschung, Geld­wäsche, Bilanzfälschung et cetera möglich sind, um diesen auch auf die Spur zu kom­men.

Tatsächlich ist es bei dieser Art der Delikte sehr wichtig, Insiderinformationen zu be­kommen. Deshalb bin ich sehr froh, dass es eine begleitende Entschließung des Natio­nalrates gibt, dass wir die bestehenden, nur ansatzweise vorhandenen Regelungen für besondere Bedingungen für Kronzeugen überprüfen, dass wir uns hier die Erfahrungen anschauen und dann gemeinsam überlegen, ob nicht auch speziell bei diesen Delikten eine erweiterte Kronzeugenregelung sinnvoll wäre.

Herr Bundesrat Schennach, ich freue mich, dass Sie bei dem einen Teil mitgehen kön­nen. Die Anregung, noch weiter zu gehen, was die Weisungsfreiheit der Staatsanwalt­schaften anlangt, nehme ich gerne mit. Wir sind jetzt, glaube ich aber, auf eine sehr gute Lösung gekommen, nämlich dass wir tatsächlich alle Weisungen, die an die Staatsanwaltschaften ergehen, transparent machen. Kommt es zu einem Gerichtsver­fahren, sind die Weisungen im Gerichtsakt enthalten und unterliegen der Akteneinsicht, kommt es zu einer Einstellung auf der Ebene der Staatsanwaltschaft und deshalb zu keinem gerichtlichen Verfahren, wird das in einem Bericht offengelegt, der an das Par­lament zu übermitteln ist.

Zur Bewährungshilfe darf ich sagen, dass wir mit dem nächsten Jahr die Mittel um 1,5 Millionen € aufstocken werden. Unser wichtigster Partner in diesem Bereich ist na­türlich der Verein NEUSTART, der jetzt auch sein 50-jähriges Jubiläum gefeiert hat und wirklich exzellente Arbeit auf diesem Gebiet, insbesondere bei der Bewährungshilfe, leistet und auch weiterhin unser Partner sein wird. Inwieweit hier im Einzelnen mehr Bewährungshilfe notwendig sein wird, ist noch etwas schwer abschätzbar, weil wir jetzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen haben. Inwieweit die Richterinnen und Richter jetzt aber tatsächlich von den Möglichkeiten, zum Beispiel bei bedingten Entlassungen, in höherem Ausmaß Gebrauch machen werden, müssen wir der Praxis überlassen. Es wird auch eine bestimmte Zeit dauern, bis alle Fälle, die theoretisch unter die Neuregelung fallen könnten, von den Gerichten auch angeschaut werden können und hier entschieden werden kann.

 


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