wird allerdings, meine Damen und Herren, doch die Handhabung in der Praxis werden. Bisher war die „geringe Menge“ so definiert, dass man gesagt hat, dass einer, der nur einmal Drogen konsumiert, der das wirklich einmal macht, auch nicht die ganze Tagesration bei sich hat – und der sollte dadurch nicht für den Rest seines Lebens stigmatisiert werden.
Aber vielleicht können Sie mir darauf eine Antwort geben, Frau Justizminister, wie das dann in der Praxis gehandhabt wird, diejenigen, die das sozusagen für den Eigengebrauch und einmalig verwenden, von den sogenannten Kleindealern zu unterscheiden. Hier wird es eine Grauzone geben.
Ich möchte diese Gelegenheit noch einmal nützen,
zu betonen – als einer, der viel
mit jungen Menschen zu tun hat –, dass es auf die
Präventionsarbeit ankommt – ich schließe hier die Themen
Alkohol und Nikotin ein. Die sind, glaube ich, gleichbedeutend zu sehen.
Wir in der Politik und alle in der Gesellschaft Verantwortlichen sollten hier
Verantwortung tragen und dieses Thema immer wieder auch auf die politische
Bühne heben.
Selbstverständlich wird unsere Fraktion auch dieser Novelle die Zustimmung hier im Bundesrat erteilen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.21
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesministerin Dr. Berger. – Bitte.
11.21
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Herr Präsident! Ich darf zunächst – angeregt durch die Debatte, die zum vorherigen Tagesordnungspunkt mit Minister Darabos stattgefunden hat – darauf hinweisen, dass nicht nur das österreichische Bundesheer, sondern auch die österreichische Justiz sich sehr im Ausland engagiert. Das nimmt unterschiedlichste Formen an und hat unterschiedlichste rechtliche Grundlagen: Wir haben eine Richterin, die am Kambodscha-Gerichtshof tätig ist, wir haben eine Richterin, die am Sierra-Leone-Gerichtshof tätig ist, wir haben für den Kosovo Leute abgestellt, insbesondere im Bereich der Justizwache. Es werden jetzt aber auch im Rahmen des EU-Mandats Richterinnen, Richter und Staatsanwälte tätig sein. Wir sind mit unseren bescheidenen Kräften in vielen Ländern – Rumänien, Bulgarien, Kroatien – legislativ beratend tätig. Und dort, wo es notwendig sein wird – zum Teil auch geschützt durch das österreichische Bundesheer –, versucht die österreichische Justiz, ihren solidarischen Beitrag zu leisten und ist in all diesen Ländern als Partner auch sehr willkommen.
Jetzt zur Debatte des Strafrechtsänderungsgesetzes: Ich bedanke mich sehr, dass tatsächlich in der Zusammenschau aller Rednerinnen und Redner die wichtigen Aspekte angesprochen wurden. Ich bin sicher, dass wir mit diesen Änderungen, insbesondere bei der bedingten Entlassung, den Richterinnen und Richtern jetzt ein besseres Instrumentarium in die Hand geben können, um gut verantwortete Entscheidungen treffen zu können. Ähnliches gilt für viele andere Maßnahmen, die hier vorgesehen sind.
Es ist jetzt schwierig, zu betonen, was mir alles ein besonderes Anliegen ist, aber ich denke, insbesondere auch im Bereich der neuen Tatbestände zur Korruptionsbekämpfung haben wir jetzt unsere internationalen Verpflichtungen und Empfehlungen – weit über das unbedingt notwendige Maß hinaus – erfüllt. Ich bedanke mich auch bei den Parlamentariern, die die für sie geltende Bestimmung selbst mit entworfen haben, mit der jetzt auch der Stimmenkauf unter Strafe gestellt ist.
Herr Bundesrat Dr. Kühnel hat angeregt, man möge sich doch Gefängnisse anschauen und auf seine Erfahrungen in Syrien und ähnlichen Ländern hingewiesen. Gott sei
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