BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 209

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mag. Neu­wirth. – Bitte.

 


11.51.51

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Es stimmt, wir erinnern uns noch gut an die Einführung dieses Gesetzes, an die Verunsicherung von Direktorinnen und Direktoren, wie sie mit diesem Gesetz umgehen sollen, an die Verunsicherung von Eltern bei der Einführung dieses Bildungsdokumentationsgesetzes.

Es waren gerade die Fragen des Datenschutzes und die dann lange Nachvollziehbar­keit, die die Datenschützer und auch die Eltern eigentlich auf die Barrikaden steigen ließen, bis hin zum Boykott des Gesetzes, indem sie sich eben geweigert haben, die Sozialversicherungsnummer anzugeben.

Dieses Problem wird zwar jetzt noch nicht gleich bereinigt, aber ich komme zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal darauf zurück, denn die jetzige Novelle des Bildungs­dokumentationsgesetzes war und ist dringend notwendig, denn, wie auch Kollege Breiner ausgeführt hat, wir brauchen vor allen Dingen auch für die kommende Bil­dungsstatistik eine ganz, ganz aussagekräftige Datenlage, und andererseits müssen wir dem starken Rechtssicherheitsbedürfnis der Betroffenen Rechnung tragen, gerade in diesem sensiblen Bereich, und das geschieht eben durch das jetzt kommende Vier-Augen-Prinzip, eine ganz differenzierte Speicherdauer und die auch in Ausarbeitung stehende Alternative zur Verwendung der Sozialversicherungsnummern.

Ich darf auf einige Punkte konkreter eingehen. Die Daten von Schulen werden ja in Zu­kunft nicht mehr an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur direkt über­mittelt, sondern an die Statistik Austria, und dort sofort unmittelbar verschlüsselt, so­dass keine personenspezifischen, personenbezogenen Daten mehr im Bundesministe­rium direkt anfallen.

Die Landesschulräte bekommen Zugriff auf diese rein schulstatistisch anonymisierten Daten in den Gesamtevidenzen, und alle Anfrageberechtigungen für andere Behörden entfallen ersatzlos.

Zwecke der Datenspeicherung und Datenverwendung, die Verschlüsselungsvorgänge und Wege der Daten werden in Zukunft transparenter und auch verständlicher darge­stellt. Die Datenwege von Privatschulen werden mit jenen der öffentlichen Schulen im Sinne der Effizienzsteigerung vereinheitlicht, was sicher sinnvoll ist.

Die Frage der Datenspeicherung war ebenfalls eine sehr sensible. In Zukunft werden personenbezogene Daten nicht mehr generell 60 Jahre gespeichert, sondern die Spei­cherdauer der verarbeiteten Daten dem Zweck entsprechend differenziert.

Die SPÖ ist nach wie vor der Meinung, Herr Kollege Breiner, dass die Sozialversiche­rungsnummer als Grundangabe nicht das Gelbe vom Ei ist. Deshalb wird auch das Ersatzkennzeichen als besonders sensibles Personenkennzeichen spätestens zwei Jahre nach Abgang des Schülers beziehungsweise der Schülerin gelöscht werden.

An Bildungseinrichtungen des Schulbereichs sollen darüber hinaus Daten, die für die lokale Schulverwaltung erhoben wurden, ebenso wie die Sozialversicherungsnummer binnen Zweijahresfrist zu löschen sein. Es handelt sich dabei um eine ganze Reihe von Daten. Sie sind nachzulesen, ich werde sie jetzt nicht alle im Einzelnen aufführen. Es fängt bei der Staatsangehörigkeit an, es ist zum Beispiel der sensible Bereich des son­derpädagogischen Förderbedarfs davon betroffen, die Anzahl der Wiederholungsprü­fungen, der Wiederholungsjahre et cetera, die im Alltag gebrauchte Sprache – auch ein aus meiner Sicht sehr sensibler Bereich –, die Frage von Schülerfreifahrten et cetera.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite