BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 210

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Außerdem – und das ist ohnehin von Ihnen auch angesprochen worden – gibt es jetzt die gesetzliche Verpflichtung – und das ist für mich schon auch ganz bedeutend –, die verankert worden ist, nämlich bis Ende des Jahres 2009 ein wirkliches Konzept für eine Alternative zur Verwendung der Sozialversicherungsnummer zu erarbeiten. Warum es heute noch nicht möglich war, ist meiner Meinung nach im Ausschuss klar und deutlich beantwortet worden. Ich glaube, dass diese Tatsache einfach jetzt so ist, wie sie ist, und in Zukunft eben einer Veränderung unterzogen werden wird. Es gibt jetzt eben keine wirkliche Alternative zur Verwendung der Sozialversicherungsnummer!

Sehr geehrte Damen und Herren, der Vorschlag, die Bundesanstalt Statistik Austria mit der Erhebung und Verschlüsselung der personenbezogenen Daten sowie bei Fehlen der Sozialversicherungsnummer mit der Vergabe einer Ersatzkennzahl zu betrauen, ist sicher sinnvoll und im Sinne des Datenschutzes für mich auch zu begrüßen, ebenso die nunmehr einheitliche Vorgangsweise – ich habe es schon erwähnt – bei den öffent­lichen Schulen und bei den privaten Schulen.

Ich weiß nicht ganz genau – in einigen Stellungnahmen der Länder, so auch aus Salz­burg, war es zu lesen –, ob zu Recht angemerkt wird, dass eine Verschlüsselung der Datenmeldungen direkt an den Schulen, wie es in den Erläuterungen drinnen steht, wirklich handhabbar sein wird oder ob es da nicht zu Schwierigkeiten kommen wird. Es wird angemerkt, dass es doch einen erheblichen programmtechnischen Aufwand ver­ursachen kann, vor allen Dingen an Schulen, an kleinen Schulen ohne Verwaltungs­personal, an Grundschulen, und man muss sehen, ob das wirklich handhabbar ist. Aber ich denke, das wird dann auch die Praxis zeigen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ohne entsprechendes Datenmaterial wird und kann es auch gar keinen österreichischen Bildungsbericht geben, der ja im nächsten Jahr das erste Mal erarbeitet werden soll, worüber ich wirklich sehr froh bin, sodass wir einmal grundsätzlich wirklich alle Daten auf dem Tisch haben und eine sozusagen immer differenziertere Diskussion in Einzelbereichen hoffentlich dann einer globaleren Diskussion weichen wird.

Die heutige Novelle entspricht für mich einerseits eben den Forderungen der Daten­schützer, andererseits dem Erfordernis, dass wir eine gute Grund-, Basisdatenlage brauchen. Deshalb stimmen wir dem Gesetz natürlich heute gerne zu. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

11.58


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster kommt Herr Bundesrat Bader zu Wort. – Bitte.

 


11.58.32

Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was das Bildungsdokumentations­gesetz angeht, sind wir uns zumindest in der Weise einig, dass wir dieses Gesetz brau­chen, um entsprechende Materialien für Bildungspolitik in unserem Land zu haben.

Im Zentrum der Novelle, des heutigen Gesetzesbeschlusses stehen vor allem pro Da­tenschutz orientierte Verbesserungen dieses Gesetzes. Darüber bin ich auch sehr froh. Ich denke, dass das Kernstück dieser Novelle vor allem jene Bestimmungen enthält, die die Sozialversicherungsnummer betreffen.

Grundsätzlich ist aber natürlich festzuhalten, dass die Verarbeitung von Bildungsdaten zu statistischen Zwecken von ganz wesentlichem öffentlichem Interesse ist – Sie ha­ben auch den Bildungsbericht angesprochen –, sodass ich davon ausgehe, dass eine entsprechende Verarbeitung dieser Daten auch zulässig ist, sofern sie auf verfas­sungskonformen Gesetzen beruhen.

 


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