Mit der vorliegenden Novelle wird ganz einfach sichergestellt, dass im Bundesministerium die Daten, die dort verarbeitet werden, keinesfalls als personenbezogen zu qualifizieren sind. Durch die Zwischenschaltung einer weiteren Einrichtung des öffentlichen Vertrauens soll das entsprechend erreicht werden.
Für den schulischen Bereich, einschließlich der Pädagogischen Hochschulen, wird diese Aufgabe die Statistik Österreich übernehmen. Die Verschlüsselung wird also dort erfolgen. Dort soll zunächst auch eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden, hierauf soll die datenschutzrelevante sensible Verschlüsselung der Sozialversicherungsnummer vorgenommen werden. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
Analog ist es für die Universitäten und Fachhochschulen vorgesehen, wobei dort das Bundesrechenzentrum und der Fachhochschulrat diese Aufgabe übernehmen werden.
Die bisher mögliche Speicherdauer von Daten von 60 Jahren wird stark gekürzt. Darüber bin ich auch sehr froh, denn ich glaube, es ist nicht notwendig, dass man diese Daten so lange aufhebt. Es gibt eine Verpflichtung, wonach die Sozialversicherungsnummer und andere Daten zwei Jahre nach dem Abgang der Schülerinnen und Schüler oder Studentinnen und Studenten von der jeweiligen Bildungseinrichtung zu löschen sind.
Privatschulen werden eingebunden. Es wird kein unökonomischer Aufwand mehr betrieben. Es soll dies dort also ähnlich wie an den öffentlichen Schulen gemacht werden.
So bin ich mir insgesamt sicher, dass mit dieser Gesetzesänderung vor allem die datenschutzrechtlichen Bedenken großteils ausgeräumt werden können. Daher stimmen wir dieser Änderung natürlich gerne zu. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
12.01
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Dr. Schmied. – Bitte.
12.01
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Das Bildungsdokumentationsgesetz ist, wie Sie, Herr Bundesrat, ausgeführt haben, im Punkt Sozialversicherungsnummer noch nicht perfekt. Wir arbeiten daran.
Ich als ressortzuständige Ministerin halte dies aber für einen wichtigen und richtigen Schritt, weil wir in diesem Zielpaket, das wir verwirklichen wollen, nämlich zum einen mehr Sicherheit, mehr Datenschutz, zum anderen aber auch entsprechende Datenqualität, und zum Dritten sollte es nicht allzu viel Verwaltungsaufwand brauchen, einen guten Weg finden müssen.
Wir arbeiten sehr intensiv daran, in der angeführten Frist eine Alternative zur Sozialversicherungsnummer zu erarbeiten. Und ich freue mich sehr, dass das jetzt mit der Beschlussfassung auch gelingen wird. Es ist ein Schritt auch zu einer guten Fundierung und einer faktenbasierten Politik. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.02
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht der Fall.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite