BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 243

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Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit ange­nommen.

13.59.1647. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (11. Führerscheingesetz-No­velle) (230 d.B. und 329 d.B. sowie 7820/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen nun zum 47. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mosbacher. Ich bitte um den Bericht.

 


13.59.29

Berichterstatterin Maria Mosbacher: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Be­richt über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird, liegt ebenfalls schriftlich vor.

Ich beschränke mich wieder auf die Antragsstellung:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorla­ge am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile ihr das Wort.

 


14.00.01

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Aus der Tatsache, dass ich als Erste hier vorne stehe, lässt sich schon schließen, dass wir die Novelle des Führerscheingesetzes ablehnen. Ich werde jetzt ganz kurz begründen, warum. (Bundesrat Mayer: Kurz!) – Üblicherweise kurz!

Bei dieser Novelle handelt es sich im Prinzip um zahlreiche Anpassungen an eine Ver­ordnung der Europäischen Union – dagegen spricht nichts. Es handelt sich um eine praxisgerechtere Gestaltung einer Bestimmung der 8. Führerscheingesetz-Novelle – dagegen spricht auch nichts. Es geht um Präzisierung bei der Vorgangsweise der Be­hörden im Umgang mit ausländischen EWR-Führerscheinen – auch dagegen spricht nichts.

Wir haben in erster Linie ein Problem mit der Umsetzung von Höchstgerichtsentschei­den, bei denen es darum geht, wie ein gewisser Führerscheintourismus, der sich in den letzten Jahren immer mehr entwickelt hat, hintangehalten werden kann. Dieser Führerscheintourismus entsteht dadurch, dass bei uns manchen Menschen der Führer­schein aus gesundheitlichen Gründen entzogen werden muss. Diese können dann den


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