Führerschein im Ausland wieder machen und in Österreich anerkennen lassen. Diese Anerkennung könnte unserer Meinung nach auch eine Überprüfung des Gesundheitszustandes des Führerscheinwerbers beinhalten, was aber nicht der Fall ist.
Das ist unserer Meinung nach ein Schlupfloch. So wird ermöglicht und unterstützt, dass Menschen, die eigentlich nicht mehr mit dem Auto fahren sollten – weil es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr günstig und dadurch riskant ist –, den Führerschein im Ausland machen und ihn bei uns mehr oder weniger nur mehr bestätigen lassen. Das ist keine besonders sinnvolle Vorgangsweise, weshalb wir das so nicht im Gesetz stehen haben möchten. Eine klare Regelung in der Bewertung fordern im Übrigen auch die Länder Vorarlberg und Niederösterreich.
Das ist, wie gesagt, nicht umgesetzt worden. Deshalb lehnen wir diese Novelle ab. (Beifall bei den Grünen.)
14.02
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Gruber. Ich erteile es ihm.
14.02
Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Novelle zum Führerscheingesetz werden tatsächlich einige anstehende Punkte angepasst beziehungsweise klargestellt. Diese Veränderungen werden unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Alltag Erleichterungen bringen und sind auch für die tägliche Arbeit der Behörden notwendig und wichtig.
Es sind in diese Novelle Anpassungen an die EU-Verordnungen mit eingeflossen, wie sie meine Vorrednerin schon angedeutet hat. So wird etwa der Erwerb der Grundqualifikation gemäß EU-Richtlinie für Lehrlinge des Berufes Berufskraftfahrer durch Zusammenlegung der praktischen Fahrprüfungen wesentlich vereinfacht.
Ein weiterer Punkt ist die Aufhebung der Sprengelbildung, wonach ein ärztliches Gutachten nur von einem im Sprengel der Behörde ansässigen Arzt erstellt werden kann. In Zukunft kann jeder sachverständige Arzt für alle Behörden Österreichs tätig werden. – Ich glaube, das ist eine wesentliche Verbesserung.
Auch Bestimmungen darüber, welche Nachweise für den Erwerb der Lenkerberechtigung – vor der Theorieprüfung und vor der praktischen Fahrprüfung – erbracht werden müssen, werden durch die Neuerungen in der Verwaltungsreform den praktischen Anforderungen angepasst.
Ein weiterer Punkt – er wurde von Kollegin Kerschbaum bereits angesprochen –: Um dem Ausstellen von gemeinschaftsrechtswidrigen Führerscheinen an Österreicher in anderen EWR-Staaten zu begegnen, wird eine gesetzliche Basis geschaffen. Das ist Ihnen wahrscheinlich zu wenig – darum lehnen Sie das ab –, aber es wird geschaffen und damit möglichem Führerscheintourismus wirksam begegnet.
Hochinteressant, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist für mich auch die Diskussion um den Deliktekatalog. Es steht für mich außer Frage, dass Bagatelldelikte im Vormerksystem nichts verloren haben. Es darf aber auch kein Tabu sein, dass Wiederholungstäter beim Schnellfahren oder beim Telefonieren am Steuer mit dem Entzug des Führerscheins rechnen müssen. Der Plan, diese Tatbestände in den Deliktekatalog mit aufzunehmen, sollte möglichst rasch umgesetzt werden. Warum man dafür eine eigene Expertengruppe braucht, versteht niemand.
Zum Schluss, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich noch auf eine Presseaussendung vom 14. Dezember 2007 verweisen: Unser Kollege Nationalratsabgeord-
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