setz 2008 erlassen wird sowie das Zweckzuschussgesetz 2001 und weitere Gesetze geändert werden.
Da der gegenständliche Beschluss eine zustimmungspflichtige Verfassungsbestimmung enthält, bedarf er nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle zunächst die erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend den Österreichischen Stabilitätspakt 2008.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz geändert werden (203 d.B. und 372 d.B. sowie 7857/BR d.B.)
53. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (204 d.B. und 395 d.B. sowie 7858/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 52 und 53 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Schimböck. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Wolfgang Schimböck: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Berichte zu den Tagesordnungspunkten 52 und 53 liegen Ihnen in schriftlicher Form vor, ich kann mich daher auf die Antragstellung beschränken.
Der Finanzausschuss stellt nach eingehender Beratung der Vorlage zum Tagesordnungspunkt 52 den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die Zustimmung zu erteilen.
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