papieraufsichtsgesetz 2007 und das Pensionskassengesetz geändert werden (286 d.B. und 387 d.B. sowie 7806/BR d.B. und 7860/BR d.B.)
56. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrsteuern hinsichtlich der Vorschriften über Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geändert werden – Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007 (MiFiG-Gesetz 2007) (269 d.B. und 388 d.B. sowie 7861/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 54 bis 56, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Todt. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Reinhard Todt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Nationalbankgesetz 1994 geändert werden.
Die Berichte liegen Ihnen schriftlich vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Auch der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Pensionskassengesetz geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Auch der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrssteuern hinsichtlich der Vorschriften über Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile ihm das Wort.
15.41
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften gewinnen im-
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