BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 275

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fen eine zentrale Behörde. Das ist doch wirklich zu wenig, denn mit der Einrichtung der Finanzmarktaufsicht im Jahr 2002 als unabhängige und weisungsfreie Aufsicht ist ja dem Grundsatz nach eine Verbesserung der damaligen Aufsichtssituation erfolgt. Da­für gab es damals sogar internationale Anerkennung. Die Entwicklung kennen wir.

Der Rechnungshof hat nach der aktuellen Entwicklung auf den Finanzmärkten vor etwa einem Jahr das Aufsichtssystem im Bereich der Bankenaufsicht geprüft und unter an­derem festgestellt, dass die Kooperation zwischen der FMA und der Nationalbank nicht zufriedenstellend war. Insbesondere ergaben sich auf Grund von Doppelgleisigkeiten und Schnittstellenproblemen wenig Synergiepotentiale.

Die Bundesregierung hat nach dem Banken-Untersuchungsausschuss reagiert und rasch einen Gesetzesvorschlag zur Reform der österreichischen Finanzmarktaufsicht vorgelegt. Im Kern wird dabei an der Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2002 fest­gehalten, die einerseits eine unabhängige, weisungsfreie Behörde vorsieht, anderer­seits aber ein Kooperationsmodell mit der Notenbank. Das ist auch der springende Punkt einer Gesetzesänderung, was auch der Rechnungshof, wie erwähnt, festgestellt hat.

Jetzt wurde als maßgeblich betrachtet, die Frage zu lösen, wie können wir die Schnitt­stellenproblematik bereinigen, die Effizienz erhöhen und Doppelgleisigkeiten vermei­den.

Kollege Schennach, wesentlich bei der vorliegenden Gesetzesvorlage scheint mir zu sein, dass die Nationalbank nur mehr die Vor-Ort-Prüfungen der Banken vornehmen kann, im Rahmen eines Prüfungsauftrages, aber auch im Auftrag der FMA oder im Rahmen eines Prüfungsplanes, um es richtig zu sagen. Die behördliche Aufsicht ver­bleibt jedoch bei der FMA. So können sich beide Institutionen auf ihre Kernkompeten­zen konzentrieren.

Es gibt also eine klare Kompetenzaufteilung. Es wird klar getrennt zwischen dem, der untersucht, und dem, der am Ende entscheidet, also die Folgerungen und Entschei­dungen aus diesem Titel trifft.

Wir haben im Ausschuss über diese Sachlage auch diskutiert, und es wurde unter an­derem erwähnt, dass der Internationale Währungsfonds bei uns auf Besuch war, wenn man das so nennen kann, Herr Staatssekretär. Ich habe mir diesen Artikel im „profil“ besorgt, weil hier auch einiges kritisiert worden ist. Die Gesetzesvorlage ist eben vor dem Besuch des IWF erfolgt und diskutiert worden.

Hier wurden fünf Punkte angesprochen, die ich ganz kurz formulieren darf, Herr Kol­lege Schennach: „1. Auslaufmodell Staatskommissär? Die Vertreter der Republik in Bank-Aufsichtsräten sind den IWF-Experten offenbar ein Dorn im Auge. Sie plädieren für die ersatzlose Abschaffung der Funktion.“ – Das geht in diesem Zusammenhang nicht. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Wir haben hier auch eine Änderung bereits im Gesetz formuliert.

„2. Die Missachtung gesetzlicher Bestimmungen ist in Österreich nach wie vor ziemlich preiswert. Die Finanzmarktaufsicht kann derzeit Verwaltungsstrafen – etwa bei Manipu­lation von Börsenkursen – von maximal 50.000 Euro verhängen.“ – Darüber wird man sicher reden können, Herr Staatssekretär.

„3. Der Währungsfonds lobt zwar einerseits die Bemühungen Österreichs, ,interne und externe Kontrollen‘ zu stärken, die Maßnahmen gehen den Experten jedoch nicht weit genug.“

 


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