BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 274

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Im Bankenbereich geht es aber auch um die Innenrevision, die immer wieder in schwierige Situationen kommt, weil die Innenrevisoren ja in der Bank sitzen und eigent­lich abhängig sind. Die Schwierigkeit fängt dann bei den Prüfberichten an: Wie werden die verfasst, kommt da alles hinein, was hineingehört, oder wird der Bericht etwas „wei­cher“ verfasst, damit die Geschäftsführung damit leben kann? Jeder hat ja – und das ist auch legitim – seine eigene Karriere im Auge, und man weiß ja nicht, wie es nach so einem Prüfbericht weitergeht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Anstrengungen gegen die Geldwäsche fin­den in diesem Gesetz ihren Niederschlag. Es gilt hier mit geeigneten Mitteln zu verhin­dern, dass die Herkunft von Geldern verschleiert werden kann und dass Gelder aus unrechtmäßigen Quellen zu terroristischen Zwecken weitergegeben werden. Alle Bank­institute sind nun verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen, um ihr eigenes Risikoprofil festzustellen. Darüber hinaus müssen sie den Umfang der anzuwendenden Maßnahmen anhand des Kundenprofils feststellen; das allerdings bedingt auch eine abgestufte Sorgfaltspflicht.

Eine wesentliche Veränderung stellt auch die Verpflichtung dar, den wirtschaftlichen Eigentümer, das heißt die natürliche Person, unter deren Kontrolle der Kunde letztend­lich steht, zu identifizieren.

Noch kurz zum Mittelstandsfinanzierungsgesetz, zur Gesellschaft. – Ich glaube nicht, dass uns aufgrund dieses Gesetzes alle Fonds in Österreich verlassen werden, han­delt es sich doch letztlich um eine Anpassung an EU-Gesetze. Wenn etwas so stark kritisiert wird, ist es meistens so, dass das dann nicht eintrifft. Das haben wir auch in der Vergangenheit schon sehr oft gesehen, und ich würde mir nicht so große Sorgen um all diese Fonds und Gesellschaften machen, die du, lieber Kollege Stefan Schenn­ach, hier angeführt hast. Sehr wenige Klein- und Mittelbetriebe werden mit Cerberus konfrontiert werden, glaube ich. Ich meine aber schon, dass es ganz wichtig ist, dass die Klein- und Mittelbetriebe entsprechende Unterstützung erfahren, und dass es nicht sein kann, dass genau für diese Klasse der Betriebe die Mittelaufbringung immer schwieriger wird.

Letztendlich glaube ich, dass das vorliegende Gesetz eine gute Lösung ist und dass es einen sich wieder beruhigenden Finanzmarkt in Österreich schaffen wird. Wir werden daher dieser Gesetzesvorlage die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

15.59


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile ihm das Wort.

 


16.00.05

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich möchte auf die Finanzmarktaufsicht zu sprechen kommen, weil, wie Kollege Kraml schon ausgeführt hat, wegen der großen Skandale im Bankenbereich, BAWAG, AMIS, Hypo und MEL, die Finanzmarktaufsicht immer wieder in eine schiefe Optik geraten und auch massiv unter Kritik gestanden ist.

Ich denke, wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass wir mit allen Mitteln versu­chen, den Schaden vom Finanzplatz Österreich fernzuhalten. Deshalb ist eine Reform auch unumgänglich notwendig. Es ist auch einigermaßen schwierig, Herr Staatssekre­tär, sich in Europa ein Modell sozusagen abzukupfern, denn es gibt nicht wirklich ein sehr gut funktionierendes System in Europa.

Herr Kollege Schennach, es ist, wie ich meine, einfach zu wenig, zu sagen, wir sind da­gegen, ohne selbst einen tauglichen Versuch vorzulegen, und nur zu sagen, wir schaf-


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