Das sind Punkte, die wir hier monieren, Herr Staatssekretär, neben dem ganz großen Bereich, dass ich Sie wirklich dringend ersuche zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt, was die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften betrifft, diese wirklich nicht ins Exil zu zwingen.
An das Präsidium noch: Die Berichterstattung zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt hat erläutert, es seien hier mehrheitlich angenommene Anträge vorgelegt worden. Das waren allerdings einhellig angenommene Anträge – nur, damit das korrekt im Protokoll festgehalten worden ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
15.54
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zur Berichterstattung kann ich festhalten, dass nach dem schriftlich vorliegenden Bericht zum Bankwesengesetz und so weiter „Stimmenmehrheit“ im Ausschussbericht vermerkt ist. (Bundesrat Schennach: Nein! Der vorherige Tagesordnungspunkt: 52, 53!)
Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kraml. Ich erteile ihm das Wort.
15.54
Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt nicht so viele negative Dinge bei diesem Gesetz anzumerken wie mein Vorredner von den Grünen. Wenn wir uns zurückerinnern, was die Ausgangslage für dieses Gesetz war: Das waren ja die Finanzgeschichten von BAWAG, Hypo Alpe-Adria, AMIS und Meinl European Land. All das war das Versagen der Bankenaufsicht, und das war auch das schlampige Verhältnis zu den vorliegenden Prüfberichten, die man negiert und zum Teil ohne Reaktion abgelegt hat.
Der Rechnungshof hat festgestellt, das mit der Errichtung der Finanzmarktaufsichtsbehörde verfolgte Ziel einer Optimierung der organisatorischen Abläufe im Sinne einer integrierten Aufsichtsführung über den gesamten Finanzmarkt wurde nicht erfüllt. – Hinter dieser Feststellung steht natürlich, dass hier massiv Geld vernichtet wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das vorliegende Gesetz regelt nun die Aufgabenteilung zwischen der FMA und der Oesterreichischen Nationalbank. Die FMA bleibt weiterhin die weisungsfreie Behörde, und die Nationalbank hat die laufende Bankenaufsicht; die wurde dorthin verlagert.
Ich meine, dass hier ein entsprechender Schlussstrich gezogen worden ist. Man wird ja in einigen Jahren sehen, wie sich das Ganze entwickelt, aber ich meine, dass hier vorerst einmal eine ganz gute Lösung gefunden wurde.
Die Oesterreichische Nationalbank hat in Zukunft ein jederzeitiges Prüfrecht ohne Prüfungsauftrag der FMA. Generell sollen in Zukunft die jährlichen Prüfpläne zwischen der Oesterreichischen Nationalbank und der FMA abgestimmt werden. Die Oesterreichische Nationalbank nimmt darüber hinaus die gesamte Analysearbeit sowohl vom System als auch von Einzelinstituten wahr.
Insgesamt geht es natürlich auch um eine optimale Besetzung der Vorstandsposten in den entsprechenden Gremien. Ich glaube, dass da Nachholbedarf besteht. Das erkennt man, wenn man sich die Ereignisse der Vergangenheit ansieht. Und mit der Vergangenheit meine ich die Schüssel/Grasser-Zeit. Damals sind jene Leute in diese Positionen gekommen, die dann eigentlich kläglich versagt haben.
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ein Prüfungsergebnis muss natürlich absolute Priorität haben. Das heißt, ich bin mit dem Prüfbericht sowieso schon einmal ein Jahr oder über ein Jahr zurück. Das heißt, da ist sofort nachzudenken, was man hier besser machen kann, und nicht wie geschehen der Prüfbericht im Ordner abzulegen.
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