BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 279

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

16.16.2057. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer­gesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994,
die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutions­ordnung, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kommunalsteuer­gesetz 1993 geändert werden (Abgabensicherungsgesetz 2007 – AbgSiG 2007) (270 d.B. und 391 d.B. sowie 7862/BR d.B.)

58. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957, das Abgabenverwaltungsorganisati­onsgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Tabakgesetz geändert werden (392 d.B. sowie 7863/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zu den Punkten 57 und 58, über wel­che die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Sodl. – Bitte.

 


16.16.41

Berichterstatter Wolfgang Sodl: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer­gesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bun­desabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Fa­milienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kommunalsteuergesetz 1993 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

In weiterer Folge bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Tabaksteu­ergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Tabakgesetz geändert wer­den.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

 


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