Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988,
das Körperschaftsteuergesetz 1988, das
Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994,
die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung,
das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kommunalsteuergesetz 1993
geändert werden (Abgabensicherungsgesetz 2007 – AbgSiG
2007) (270 d.B. und 391 d.B. sowie 7862/BR d.B.)
58. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Tabakgesetz geändert werden (392 d.B. sowie 7863/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zu den Punkten 57 und 58, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Sodl. – Bitte.
Berichterstatter Wolfgang Sodl: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kommunalsteuergesetz 1993 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
In weiterer Folge bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Tabakgesetz geändert werden.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.
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