BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 278

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Frage der OeNB-Kapitaleigner betrifft, möchte ich darauf hinweisen, dass wir keinen Anlass zu einem Enteignungsverfahren haben und dass daher bestehende Aktionäre der OeNB von sich aus bereit sein müssen, der Republik Anteile abzutreten. Dies ist nichts, was man in ein Gesetz hineinschreiben würde.

Was die Abschaffung der Staatskommissäre betrifft: Ich bin nicht immer der Meinung, dass man eine Sicherung, wenn sie nicht funktioniert hat, gleich mit Aluminiumpapier umwickeln sollte, in der Meinung, man braucht sie ohnehin nicht, oder gar ausbauen sollte. Es gibt im elektrischen Bereich viele dieser Sicherungsautomaten und Fehler­schutzschalter, FI; das ist aber kein Grund, dass man die gute alte Porzellansicherung, zum Beispiel bei der Haussicherung, gleich überbrücken muss. Vielleicht ist es ja gut, eine weitere Sicherung zu haben. (Bundesrat Schennach: Sind die EU-rechtlich noch erlaubt?) Erlaubt sind sie, wir führen sie bei den großen Instituten auch weiter fort. Wir haben aber zeitgemäß darauf geschaut, dass die Anzahl der Staatskommissäre zu­rückgeht.

Der Problematik des Wechsels vom Prüfer zum Geprüften müssen wir uns noch wid­men, detto der externen Rotation der Wirtschaftsprüfer. Wir wollen uns hier mit dem Justizministerium synchronisieren, weil ja gleichzeitig die Abschlussprüfungsrichtlinie der EU bis Mitte 2008 umzusetzen ist. Wir werden in diesem Zusammenhang, auch was Good Governance- und Compliance-Regeln betrifft, die Frage der Aufsichtsräte im Gesamtkontext regeln. Dafür ist aber das BMJ zuständig, das BMF für den Bereich Fi­nanzmärkte.

Wir haben bereits für die Aufsichtsratsvorsitzenden sehr strenge Regelungen in dem Gesetz, was fit and proper betrifft, auch was die Cooling-off-Periode betrifft. Ich denke, das ist ein gutes Gesetz, das auch großen Fortschritt gebracht hat.

Was wir uns wünschen, ist, am liebsten würden wir von dieser Problematik in den nächsten Jahren gar nichts mehr hören – weil es keinen Skandal gibt, weil es funktio­niert, keine Anleger zu Schaden kommen, keine Gefährdungssituation für Institute da ist, daher keine Strafprozesse laufen müssen. Diesen Zustand werden wir dann errei­chen, wenn es gut funktioniert. Das wünsche ich mir, und ich hoffe und glaube, dass wir damit einen guten Beitrag leisten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundes­räten der ÖVP.)

16.15


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch nicht.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und weitere Gesetze geändert werden.

 


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