Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.
16.48
Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Änderung des Umweltförderungsgesetzes reagiert die Bundesregierung auf die Feststellung erheblicher Mängel im ökologischen Zustand der heimischen Gewässer. Defizite gemäß den Erfordernissen der Wasserrahmenrichtlinie wurden vor allem bei den Abflussverhältnissen, der Gewässerstruktur und der Durchgängigkeit der Fließgewässer festgestellt.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, stehen in den Jahren 2007 bis 2015 aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds Förderungen von insgesamt 140 Millionen € zur Verfügung. Mit den Mitteln sollen Durchgängigkeitshindernisse beseitigt, die Auswirkungen von Ausleitungen und Rückstau gemindert, Maßnahmen gegen Schwallauswirkungen gesetzt und morphologisch – sprich: die Gewässerstruktur verändernd – Fließgewässerstrecken restrukturiert werden. Die Restrukturierungen sollen nach dem Bundesgesetz nur dann förderungsfähig sein, wenn sie nicht mit Maßnahmen des Hochwasserschutzes kombiniert sind, weil dafür Förderungsmittel des Wasserbautenförderungsgesetzes zur Verfügung stehen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung erwartet sich, je nach Förderungsnachfrage, Investitionen zwischen 400 Millionen und 600 Millionen € sowie einen Arbeitsplatzeffekt von 4 000 bis 7 200 Arbeitsplätzen.
Neben diesen zu erwartenden positiven Auswirkungen sind wir, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, uns alle, glaube ich, darin einig, dass Wasser die wichtigste Ressource nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Zukunft, für unsere Kinder darstellt. Eines sei dazu auch klar angemerkt, werte Kolleginnen und Kollegen: Einen Zugriff auf unser Wasser in privatwirtschaftlicher Hinsicht gilt es mit aller Vehemenz zu verhindern!
Geschätzte Damen und Herren! Meine Fraktion wird der Änderung des Umweltförderungsgesetzes die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.51
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.
16.51
Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren Kollegen im Bundesrat! Die vorliegende Novelle – wir haben es schon gehört – hat de facto zwei Inhalte. Das eine ist, ein Förderprogramm zur Renaturierung von Fließgewässern mit einer Dotierung von rund 140 Millionen € einzuführen, und der zweite Schwerpunkt betrifft den Ankauf von CO2-Zertifikaten.
Die ganz negative Sicht – so ist es zumindest zu mir herübergekommen – von Kollegin Mosbacher teile ich nicht. Wir wissen, dass die Qualität der österreichischen Gewässer eine sehr gute ist und dass damit auch die Wasserwirtschaftspolitik der österreichischen Bundesregierung der letzten Jahre eine ist, die die richtige ist. Das sei hier auch gesagt. Das Grundwasser ist zu 96 Prozent ohne Risikogefährdung, und die Fließgewässer sind ökologisch ebenfalls in recht gutem Zustand.
Es gibt lediglich bei den Fließwasserstrecken Nachbesserungsbedarf – das haben Sie angesprochen –, und der eigentliche Wermutstropfen dabei ist, dass die Gewässer-
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