BundesratStenographisches Protokoll752. Sitzung / Seite 26

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Ich verstehe nicht, geschätzter Herr Bundesrat, warum Sie so eine positive Nachricht nicht positiv kommentieren und weitergeben, warum Sie eine derart positive Nachricht kritisch kommentieren. Das verstehe ich nicht.

Der nächste Punkt: Du, sehr geschätzter Herr Bundesrat Bieringer, hast auf die Ent­schließungsanträge im Bundesrat hingewiesen. Ich sage, mit Entschließungsanträgen im Bundesrat habe ich als Minister inhaltlich wenig zu tun. Richtig ist, dass mich Kollege Cap angerufen hat, zweimal nach meiner Erinnerung, aus einer Koordinie­rungssitzung und gesagt hat, dass Entschließungsanträge diskutiert werden, die mich nicht nennen, sondern die MinisterkollegInnen Bartenstein und Kdolsky. Ein Antrag, den du vorgelesen hast, der war auch so. Mir ist nie ein Antrag schriftlich übermittelt, auch nicht vorgelesen worden. Es ist mir nur gesagt worden, dass es einen Antrag gibt, der an diese beiden MinisterInnen adressiert ist.

Daraufhin habe ich gesagt: Dann ist es mir egal, dann müsst ihr mit diesen beiden Ministern reden, ob sie es für richtig halten, wenn sie über den Bundesrat zu einem bestimmten Verhalten aufgefordert werden. Ich möchte nicht so weit gehen wie Kollege Schennach, der gesagt hat, der Bundesrat sollte eigentlich die Exekutive nicht aufru­fen, Gesetze nicht zu respektieren. Das ist nicht meine Wortwahl, sondern so hat das Kollege Schennach bezeichnet.

Da ich davon nicht berührt war, habe ich gesagt: Mir ist es egal, ich freue mich aber, dass meine Bundesratsfraktion beschlossen hat, diese Entschließungsanträge nicht zu respektieren und nicht zu unterstützen, weil ich meine, dass es im Sinne der Gewaltenteilung, des Respekts vor dem Rechtsstaat von der Interpretation her durch­aus problematische Entschließungsanträge sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzter Herr Bundesrat Bieringer, sie lösen auch kein Problem. Ich muss das ganz deutlich sagen. Die Pflegeamnestie wird mit diesen Entschließungsanträgen, auch nicht mit dem von Ihnen, Herr Kollege Schennach, nicht verlängert. Die Verlän­gerung der Pflegeamnestie kann nur durch das gesamte Parlament, durch Nationalrat und Bundesrat, in einem ordentlichen Gesetzwerdungsprozess vollzogen werden, nicht durch eine Entschließung des Bundesrates, in der er meint, dass er davon ausgehe. Das ist keine Amnestie, das ist vielleicht dazu geeignet, die Bürger und Bürgerinnen in einer falschen Sicherheit zu wiegen.

Wenn Ihnen das inhaltlich wichtig ist, dass die beiden zuständigen Minister Kdolsky und Bartenstein ihren gesetzlich vorgesehenen und möglichen Spielraum im Rahmen der Rechtsordnung nützen, der ein ganz, ganz enger ist, ich glaube sogar, er ist gar nicht gegeben, aber wenn, dann ist er ein ganz, ganz enger, die Verwaltungs­straf­behörden auf die Tatsache hinzuweisen, dass es einen § 21 Verwaltungsstraf­gesetz gibt, der die Möglichkeit der Nachsicht und der Milderungsgründe anführt, dann brauchen Sie dazu keinen Entschließungsantrag im Bundesrat. Wenn die beiden MinisterInnen das nicht wissen – ich gehe davon aus, dass sie das wissen –, dann genügt es, wenn Sie ihnen das sagen. Dann kann diesem Anliegen auch Rechnung getragen werden, meine sehr geschätzten Damen und Herren.

Geschätzte Frau Bundesrätin Mühlwerth! Sie sagen, geschehen ist in einem Jahr nichts, obwohl ein vernünftiger Kompromiss zu finden gewesen wäre. Sie gestatten, bei allem Respekt, da bin ich anderer Auffassung. Ich denke, dass Buchinger, Barten­stein, Molterer mit einem gemeinsamen Vorschlag, den die Bundesregierung mehrmals abgesegnet hat, den der Ausschuss, der Nationalrat und auch der Bundesrat beschlossen haben, durchaus einen vernünftigen Kompromiss gefunden haben, der es wert ist, fair beurteilt zu werden, und der es wert ist, einem halben Jahr Bewährungs­probe in der Praxis unterzogen zu werden.

 


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