BundesratStenographisches Protokoll752. Sitzung / Seite 47

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zweitens: dass die Vermögensgrenze wegfällt.

Drittens: dass die Förderbeträge erhöht worden sind.

Das sind die drei Verbesserungen! (Bundesrätin Roth-Halvax: Das müssen Sie dem Herrn Kalina erklären!) Nein, nein, ich erkläre es jetzt Ihnen! Ich erkläre es Ihnen beiden, die Sie Ländervertreter von Niederösterreich und Vorarlberg sind. Ich schaue Sie an und frage Sie: Was haben Ihre Länder in den entscheidenden Verhandlungen, beim Finanzausgleich, als es darum gegangen ist, ein bundeseinheitliches Modell zu schaffen, als die Förderhöhe noch offen war, als noch darum gerungen worden ist, getan, um bundeseinheitlich zu höheren Sätzen, zur Ausdehnung auf die Pflege­stufen 1 und 2 und zum Wegfall der Vermögensgrenze zu kommen? Da gab es keine Initiative von diesen beiden Bundesländern!

Diese beiden Bundesländer haben die bundesweiten Regelungen auch unterschrieben und haben dann kurzfristig, ohne es mit dem Bund und den anderen Ländern abge­stimmt zu haben, zwei Länder-Sonderlösungen getroffen, die für die betroffenen Per­sonen dort Verbesserungen bringen – mit dem großen Nachteil, dass Sie damit die bundeseinheitliche Lösung mit dem großen Vorteil, eine Richtlinie für ganz Österreich, einen Fördersatz für ganz Österreich, einen Zugang für ganz Österreich, ein Verfahren für ganz Österreich zu haben, nicht gefördert, sondern geschwächt haben.

Zum Zweiten ist dazu zu sagen: Wir Sozialdemokraten haben immer gesagt – auch ich! –, an uns würde die bessere finanzielle Abdeckung durch die Übernahme des Vorarlberger und des niederösterreichischen Modells für ganz Österreich nicht scheitern. Die Länder – auch Gemeindebund-Präsident Mödlhammer – und auch die Städte haben ausgerichtet, sie würden das mittragen, wenn der Bund die Gesamt­kosten übernähme. Der burgenländische Landeshauptmann Niessl war sogar noch ein bisschen kulanter, er hat gesagt, Burgenland würde sogar 60 Prozent der Mehrkosten übernehmen. Aber dazu bräuchten wir zusätzlich 60 bis 70 Millionen € an Bundes­mitteln, die im Finanzausgleich vom Finanzminister nicht bereitgestellt worden sind, aber auch von den Ländern nicht. Die Deckelung mit 40 Millionen € ist auch von Ihren beiden Ländern und vom Finanzminister unterschrieben worden.

Ich hoffe, dass wir nach der Evaluierung zur Jahresmitte 2008 diese Diskussion um eine Erhöhung der Fördersätze für die selbständige und unselbständige Betreuung wieder führen können, und hoffe, dass Ihre beiden Länder dann dazu beitragen wer­den, Lösungen österreichweit zu verbessern. Wir haben eine gute Lösung geschaffen. Niederösterreich und Vorarlberg haben für ihren Bereich – für nicht mehr! – eine bessere Lösung geschaffen. Und noch besser wäre es, wenn diese Lösung öster­reichweit umgesetzt werden könnte. Aber dazu brauchen wir alle Länder und auch den Finanzminister.

An mir als dem Sozialminister – das können Sie mir glauben! – und an der sozialdemo­kra­tischen Fraktion wird es nicht scheitern. (Beifall bei der SPÖ.) Genauso wird es an uns nicht scheitern, eine kräftige Erhöhung des Pflegegeldes vorzunehmen. (De­monstrativer Beifall des Bundesrates Mayer.) Und da werde ich Sie, Herr Bundesrat Mayer, dann beim Wort nehmen!

Diese Diskussion werden wir haben. Im Juni dieses Jahres, wenn die Kuchenstücke im Bundesfinanzgesetz verteilt werden, wenn der Finanzminister mir mitteilt, was ich für die Position der Erhöhung des Pflegegeldes an Mitteln zur Verfügung habe, wird dann die entscheidende Frage sein: Geht es nur darum, von der Galerie aus irgendetwas zu verkünden, oder geht es um Verantwortung und darum, wirklich Geld dafür in die Hand zu nehmen?, denn die Erhöhung des Pflegegeldes kostet Geld, da sind wir uns einig. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite