BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 20

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Diese Vermögensauseinandersetzungen können und sollen auch nicht gerichtlich er­kämpft werden müssen. Das würde jahrelange Rechtsstreite mit gewaltigen Kosten auf allen Seiten und Verletzungen im politischen Bereich verursachen. Ich würde mir vor­stel­len, dass der österreichische Bundesrat eine Initiative startet und einen Beschluss herbeiführt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, zügig und zielstrebig diese Verhandlungen aufzunehmen und einen Zeithorizont vorzugeben. Es sind wiederum Jahre vergangen, seit das Bundesland Salzburg beim Verfassungsgerichtshof ein Erkenntnis erwirkt hat, wonach die Vermögensaufteilung nicht erfolgt ist, mit dem Hinweis, dass eine solche noch zu erfolgen hat.

Es sind viele Bundesländer davon betroffen, vier besonders – es sind das die Steier­mark, Salzburg, Tirol und Oberösterreich, sodass Sie darin sicherlich keine parteipoli­tische Bevorzugung sehen. Ich hätte nur gerne hier den Bundesrat als mitkämpfende Einrichtung, damit diese wesentliche Frage einer Lösung zugeführt werden kann, was auch eine vertrauensbildende Maßnahme wäre. Ich möchte diese Verhandlungen nicht in einem Streitklima führen. Ich möchte nur haben, dass wir uns bewusst sind, dass gerade solche Fragen viel Konfliktstoff beinhalten und sich gerade solche Fragen – das habe ich bisher nie gemacht – besonders gut eignen, um am politischen Klavier zu spielen, insbesondere in Wahlkampfzeiten.

Ich freue mich darüber, dass die Bundesländer die Landeshauptleutekonferenz heuer erstmalig in Osttirol durchführen werden. Osttirol ist der einzige geographisch zu Süd­tirol gehörende Landesteil des Bundeslandes Tirol, stellt eigentlich, wie ich immer wieder betone, eine Verfassungswidrigkeit dar, denn alle österreichischen Bundes­län­der haben eine territoriale Einheit zu bilden, und Tirol hat diese territoriale Einheit nicht, denn Osttirol erreichen wir nur über Südtirol oder mit Hilfe des Felbertauern-Tunnels über das schöne Oberpinzgau. Da ich aber den Salzburgern nichts wegnehmen will, vor allem nicht verfassungsmäßig, lieber Herr Bundesrat (Heiterkeit des Bundesrates Saller), werden wir dies im besten Einvernehmen mit Frau Burgstaller einer Lösung zuführen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum Schluss und sage: Ich glaube, es würde dem österreichischen Bundesrat gut tun, Diskussionen mit den Bundesländern zu führen. Ich würde auch anregen, dass die Landeshauptleute oder auch andere Mit­glieder der Landesregierung öfter in den Bundesrat eingeladen werden, das Wort zu ergreifen, um aus der Sicht der Bundesländer Fragen von gesamtstaatlichem Interesse hier zu diskutieren, in einen lebendigen Dialog einzutreten. Das würde zu einer wesent­lichen Aufwertung des Bundesrates führen und wäre ohne Gesetzesänderung jederzeit möglich, man müsste nur die Geschäftsordnung entsprechend anpassen.

Ich möchte nur eines nicht haben – und das ist auch demokratiepolitisch ein Instru­ment –, dass eines Tages jemand kommt und eine Volksbefragung oder eine Volks­abstimmung über ein verfassungsmäßiges Organ in Österreich einleitet. Das möchte ich Ihnen nur zu bedenken geben. Die Abstimmung zur Abschaffung des bayerischen Senates sollte hier allen eine warnende Lehre sein. Österreich würde dadurch Wesent­liches verlieren an seiner Identität, an seiner Grundauffassung von Staatlichkeit. Und in diesem Sinne würde es mich freuen, wenn Sie – auch wenn Sie meine Meinungen nicht teilen, das steht Ihnen frei – zumindest einige Dinge, die ich hier gesagt habe, bedenken und in einen offenen Dialog, der auch gerne öffentlich geführt werden kann, eintreten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

9.57


Präsident Helmut Kritzinger: Ich danke dem Herrn Landeshauptmann für seine Ausführungen.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite