BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 19

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

so bin ich überzeugt, dass die Regionalisierung Europas eine Chance hat, die Akzep­tanz der europäischen Einigung zu erhöhen.

Deshalb bin ich dafür, dass die Kompetenzen des Bundesrates sogar aufgewertet werden. Hier gab es durch den EU-Reformvertrag von Lissabon bereits einen erheb­lichen Fortschritt, und deshalb bin ich froh, dass der Herr Präsident Bemühungen unter­nimmt, den neuen Präsidenten des Ausschusses der Regionen Luc van den Brande hier einzuladen, am besten noch vor der Ratifizierung der EU-Verträge, damit Sie hier aus erster Hand von einem Experten, der in der Legislative sowohl auf regio­naler Ebene wie auch auf nationaler Ebene in Belgien tätig war und ist, hören, welche Vorstellungen die Europäische Union damit verbindet.

In diesem EU-Reformvertrag wird nämlich beiden Kammern – und das ist eine der wichtigsten Neuerungen und Errungenschaften – der nationalen Parlamente ein Klagerecht beim Europäischen Gerichtshof eingeräumt. Wir beklagen auf Länderseite seit Jahren, dass wir keinen direkten Zugriff zum Europäischen Gerichtshof haben, auch keinen indirekten, nur einen sehr schwach indirekten über die österreichische Bundesregierung – wir haben hier eine Bittstellerrolle –, um jene Maßnahmen, die die Länder bei uns gesetzesmäßig in Vollziehung von EU-Rahmenrichtlinien umsetzen müssen, auch einklagbar zu machen. Das ist eine unglaubliche Chance, und ich spreche hier aus Erfahrung, wenn ich daran denke, was wir in der Transitproblematik in Tirol mitgemacht haben und noch immer mitmachen. Und langsam stelle ich fest, dass auch in Ostösterreich das Bewusstsein in dieser Problematik gestiegen ist, weil man durch die Öffnung zu den osteuropäischen Ländern jetzt auch hier diese gewaltige Problematik des Transitverkehrs und des Verkehrs spürt.

Wir müssen also alles unternehmen, um möglichst rasch eine praktikable Möglichkeit zu finden, wie wir von den Ländern mit dem Bundesrat und durch den Bundesrat zu den europäischen Gremien vordringen können, und deshalb würde ich mir auch wün­schen, dass Vertreter des Bundesrates auch im Ausschuss der Regionen Plätze ein­nehmen.

Sollten für eine Aufwertung der Länderkammer auf politischer Ebene – ich habe jetzt zwei Beispiele genannt – letztlich auch nicht in Ansätzen Erfolge erzielbar sein, so wird es nicht gelingen, die Diskussion um die Existenz des Bundesrates zu beenden. Das ist eine sehr wichtige Frage, die in den nächsten Monaten sicherlich in eine wesent­liche Entscheidungsphase kommen wird, und ich bitte Sie, sich das genau anzu­schauen.

Ich erkläre meine Bereitschaft, mit dem Bundesrat seriös eine gemeinsame Plattform mit den Bundesländern zu machen, um hier zumindest punktuell Ansätze zu schaffen, um die Bedeutung des Bundesrates auch in der Öffentlichkeit bewusst zu machen und auch den Ländern klarzumachen, welche Chancen in der Arbeit des Bundesrates liegen. (Beifall bei der ÖVP.)

Der Bundesrat gehört meines Erachtens zu einem funktionierenden demokratischen Bundesstaat, aber er kann nicht, so wie es teilweise war und ist, auf die Dauer Feigenblatt für manche Aktionen sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte, ich habe mir noch eine Frage vorgenommen; man hat ja nicht so viel Zeit in einem halben Jahr, Initiativen zu setzen. Seit 90 Jahren ist die Vermögensaufteilung zwischen Republik und Bundesländern ungelöst. 90 Jahre war es nicht möglich, in Österreich eine Entscheidung herbeizu­führen, was aus dem einstigen Vermögen der Bundesländer, das aufgrund der Geset­zeslage nach dem Ersten Weltkrieg von der Republik übernommen wurde, tatsächlich noch den Ländern gehört und was rechtens weiterhin dem Bund gehört.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite