Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme und allfällige weitere Veranlassung.
Mit freundlichen Grüßen“
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Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 8)
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Vizepräsident Jürgen Weiss: Eingelangt ist der Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich, Sicherheitsbericht 2006, der dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zugewiesen wurde und bereits einen Gegenstand der Tagesordnung bildet.
Eingelangt und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates sowie jene Berichte, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Der Präsident hat die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl eines vom Bundesrat zu entsendenden Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Vizepräsident Jürgen Weiss: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3, 10 bis 12 sowie 13 und 14 unter einem zu verhandeln.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Vizepräsident Jürgen Weiss: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Schennach, Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend Missbrauch des Innenministeriums für parteipolitische Zwecke an den Herrn Bundesminister für Inneres vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.
Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2005) (III-310-BR/2006 d.B. sowie 7884/BR d.B.)
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