BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 169

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Niederösterreich war ja jenes Bundesland, von dem die Kriminalisierung der illegalen Pflege ihren Ausgang genommen hat; da gab es die ersten Strafen vonseiten einer Bezirkshauptmannschaft. Niederösterreich war jenes Bundesland, das im Bereich des Regresses, der Rückforderung von Kosten von Angehörigen am schärfsten war. Ich freue mich, dass das mit 1. Jänner 2008 abgeschafft worden ist und hier, so wie es in Oberösterreich, in Salzburg, in Wien und jetzt auch anscheinend in Kärnten passiert ist, der Regress der Angehörigen nicht mehr vorgenommen wird und auch beim Ver­mögen etwas gemacht wurde. (Bundesrat Boden: Das sollten sich andere Bundes­länder als Beispiel nehmen!)

Lernfähigkeit – Sie haben es gesagt – ist gut, Sie haben das bewiesen; es braucht eben ab und zu Landtagswahlen dazu. – Gut. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

In einem Punkt gibt es aber noch keine Lernfähigkeit. Kollege Saller hat gesagt, wenn ich es richtig verstanden habe, selbständige und unselbständige Pflege, 24-Stunden-Betreuung solle man gleichermaßen fördern. Dazu bitte: Die Niederösterreicher und die Vorarlberger, die ein anderes Fördermodell gewählt haben, verfolgen diesen Grundsatz nicht. (Bundesrat Schöls: Kennen Sie den Landesrat Schabl?) Ich würde Sie also bitten, auch direkt bei den beiden Kollegen Überzeugungsarbeit zu leisten. Vielleicht haben sie es auch deswegen nicht gemacht in Vorarlberg und Nieder­österreich, nämlich die Differenzierung 500 € und 1 000 € beibehalten, weil es tat­sächlich nicht gescheit ist, wenn man Gleiches ungleich behandelt, aber auch nicht gescheit ist, wenn man Ungleiches gleich behandelt.

Der eigentliche Punkt Ihrer Debatte und Beschlussfassung heute hier sind ja nicht die Inhalte der 24-Stunden-Betreuung. Das haben wir oft, teilweise auch kontrovers dis­kutiert; zuletzt am 20. Dezember ist ja vielen nicht mehr eingefallen zu diesen inhalt­lichen Fragen, als eine weitere Verlängerung des Wegschauens zu fordern, des Wegschauens in dem Sinne, dass die Illegalität, die ja bis 30. Juni 2007 geherrscht hat, durch eine Amnestie bis 31. Dezember 2007 verlängert wurde, noch einmal weiter verlängert wird. Und gegen diese Verlängerung des Wegschauens haben sich viele Kräfte, auch ich, immer wieder gewehrt, und es ist uns gemeinsam, den beiden Regie­rungspartnern ÖVP und SPÖ, auch etwas Besseres eingefallen als dieses bloße Wegschauen, bloßes Verlängern der Amnestie, nämlich dieses Pflege-Verfassungs­gesetz, das heute zur Beschlussfassung steht.

Dieses Pflege-Verfassungsgesetz stellt vom Inhalt her tatsächlich eine deutliche Verbes­serung der bisherigen Situation dar – hier haben beide Regierungsparteien Positionen aufgeben müssen, auch ich, ich bekenne mich dazu –, denn wir haben jetzt ein Modell, mit dem sichergestellt wird, dass, wer bis 30. Juni 2008 anmeldet, von Strafen und Rückforderungen befreit wird, aber eben nur der, der bis 30. Juni 2008 anmeldet. Das ist der große qualitative Fortschritt.

Während die Verlängerung, zuerst die erste Amnestie vom Herbst 2006 bis 30. Juni 2007 und dann die Verlängerung der Amnestie bis 31. Dezember 2007, dazu geführt haben, dass keine Legalisierungen vorgenommen worden sind – keine, von Einzel­fällen abgesehen –, hat jetzt dieses neue Modell des Pflege-Verfassungsgesetzes dazu geführt, dass bereits binnen 40 Tagen fast 2 500 Legalisierungen stattgefunden haben und dass die Dynamik weiterhin in eine gute Richtung geht. Und ich bin dank­bar, dass dieses Modell gefunden werden konnte, und bin dankbar, dass jetzt fast alle Fraktionen hier im Bundesrat auch hinter diesem Modell stehen.

Die Bedenken der grünen Fraktion gegen dieses Pflege-Verfassungsgesetz wurden im Nationalrat, auch unter Beisein von Experten, ausführlich diskutiert. Das konnte man nicht so einfach wegwischen, das sage ich auch, das war ernsthaft zu diskutieren, aber Minister Bartenstein, Ministerin Kdolsky und ich, wir waren natürlich bei dieser ausführ-


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