BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 171

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Überschneidung zwischen Bundes- und Landeskompetenzen wie kaum ein zweites dazu geeignet, in der Länderkammer diskutiert zu werden. Herr Kollege Buchinger und ich hatten die große Ehre, in Tirol bei der Landeshauptleutekonferenz geladen zu sein, wo, mit Verlaub, die Länder zum Beispiel in Sachen Vermögensgrenze nicht einer Meinung waren. Einige Länder, wie Niederösterreich und Vorarlberg, sind der Auffas­sung, im Rahmen des 24-Stunden-Betreuungsmodells keine Vermögensgrenze haben zu wollen, andere wollten nach 5 000 € und dann 7 000 € zumindest 10 000 € als Grenze gesehen haben.

Ich halte das, was in Niederösterreich jetzt Beschlusslage ist, schon für beispiel­gebend, weil ich glaube, dass wir insgesamt in Sachen Pflege den Weg gehen sollten, das Thema Schritt für Schritt – und das kostet viel Geld – aus der Sozialhilfe heraus­zuholen und als Risiko ähnlich zu behandeln wie das Krankheits- oder Gesund­heitsrisiko. Das ist in einem wohlhabenden Land wie Österreich nicht nur möglich, das ist aus meiner Sicht gewissermaßen eine Verpflichtung.

Da jetzt einmal zu beginnen und zu sagen, im Bereich der 24-Stunden-Betreuung wollen wir keine Vermögensgrenze, keinen Regress, das ist mehr als erster Schritt, das ist auch schon der zweite und dritte. Auf diesem Weg sollten wir gemeinsam, nämlich Bund und Länder, voranschreiten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit das auch nicht unwidersprochen stehen bleibt: Auch ich habe in der Vergangenheit mehrfach gesagt, ich verstehe diese Differenzierung zwischen unselbständiger und selbständiger Betreuung nicht ganz, was die Förderhöhe anbelangt. Man kann vieles argumentieren, das ist schon richtig. Aber seien wir doch so fair und sagen, dass das, was jetzt das gültige Modell sagt, ein Splitting von etwa eins zu vier an Förderhöhe hat. Das, was in Niederösterreich und Vorarlberg gewährt wird, ist in einem Verhältnis von eins zu zwei; das ist eine relative Höherbewertung der selbständigen Betreuung.

Das, was der Markt bis jetzt sagt, ist, dass ganz offensichtlich die selbständige Betreu­ung und dieses Modell stärker in Anspruch genommen werden. Es bleibt noch abzu­warten, wie die Fördermöglichkeiten insgesamt in Anspruch genommen werden. Soviel ich weiß, hat Herr Kollege Buchinger ausreichend Budgetmittel, um in Wirklichkeit tausende Förderfälle dann auch zu fördern und zu unterstützen.

Fassen wir zusammen: Es hat einiger politischer Diskussionen bedurft. Ich glaube, wir sind heute an einem guten Punkt angelangt. Wir werden in den nächsten Monaten weiter informieren und ich bitte auch Sie, die Informationen intensiv fortzusetzen, weil noch ist nicht alles angekommen. Wir werden den weiteren Verlauf natürlich sehr genau beobachten.

Ich bedanke mich bei Kollegin Kdolsky, dass sie mit einer Vorlage – und zwar einem Begut­achtungsentwurf zum GuKG – jetzt auch angemessen, aber doch sinnvoll, die Kompetenzen von Betreuungskräften und persönlichen Assistenten so weit auszu­weiten gedenkt, dass in der Praxis vieles legal sein wird, was heute wahrscheinlich schon geschieht, aber genau genommen nicht legal ist. Es gibt also auch hier gute Fortschritte im Sinne eines Themas, von dem zu Recht von Herrn Bundesrat Klug gesagt worden ist, dass es wahrscheinlich nur 5 Prozent des gesamten Pflegethemas sind. Aber auch diese 5 Prozent sind es wert, bearbeitet zu werden. 95 Prozent liegen noch vor uns, das wissen wir. (Beifall bei der ÖVP.)

20.24


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

 


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