BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 11

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res 2007/2008 sehr rasch eingeleitet. Ich halte es aber für notwendig – und das ist ja auch im Regierungsprogramm entsprechend vereinbart –, diese Maßnahme jetzt auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.

Die konkrete Antwort lautet: Die Umsetzung soll durch eine Novelle des SchOG erfol­gen. Mein Ressort hat vor zirka vierzehn Tagen die entsprechenden Überarbeitungen, die Grundlagen in Begutachtung geschickt. Ich erwarte jetzt die Stellungnahmen. Es ist auch im Fahrplan und Arbeitsplan der Regierung so vorgesehen, die Terminplanungen von Regierungsvorlage und Befassung des Hohen Hauses so zu gestalten, dass wir jedenfalls noch vor dem Sommer die gesetzliche Regelung haben.

Ich halte das, wie gesagt, für ganz, ganz wichtig. Senkung der Klassenschülerhöchst­zahl heißt mehr Zuwendung für die Kinder, heißt mehr Aufmerksamkeit im Unterricht, ist ja auch verbunden mit Kleingruppenunterricht und daher ein Herzstück auch meiner bildungspolitischen Arbeit.

Vielleicht ein paar Sätze noch dazu, wie die Umsetzung konkret aussehen soll, welche Kernpunkte im Begutachtungsentwurf fixiert sind.

Erster Punkt, zum Bereich der Pflichtschulen, also der Volksschulen, der Hauptschulen und der Polytechnischen Schulen: Da ist es ganz, ganz wichtig, dass wir die Klassen­schülerzahl von 25 als Höchstgrenze anstreben. Wir konnten diese Maßnahme schon im Schuljahr 2007/2008 sehr gut im Pflichtschulbereich umsetzen. Natürlich – das sage ich auch dazu – ist uns die demographische Entwicklung auch entgegengekommen. Dennoch ist das eine wichtige Maßnahme.

Wir haben – vielleicht gleich vorweg – im Begutachtungsentwurf den Begriff „Richtwert“ eingeführt, also „Richtwert“ 25. Wir streben natürlich 25 als Höchstzahl an, 25 wird auch die Basis für die Ressourcenzuteilung sein. Wir wollen aber auch in Abstimmung mit den Landesschulratspräsidenten „Richtwert“ verankern, damit es nicht bei der Zu­teilung – wenn der 26. Schüler teilt – dann da oder dort, je nach Schulstandort zu logis­tischen Einteilungen kommt, die dann nicht unbedingt der Effizienz und Effektivität ent­sprechen. Die Ressourcenzuteilung wird sich aber an der Zahl 25 orientieren.

Der zweite wichtige Bereich umfasst die allgemeinbildenden höheren Schulen. Da ha­ben wir die Zahl 25 mit der Überschreitungsermächtigung von 20 Prozent verankert. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, weil es mitunter bei baulichen Engpässen doch zu­stande kommen könnte, dass wir Kinder abweisen müssten. Das heißt, hier haben wir die Toleranzgrenze der Überschreitungsermächtigung von 20 Prozent weiterhin festge­halten.

Entscheidend ist für mich – gerade vor dem Hintergrund der Globalisierung und der Notwendigkeit der Förderung des Fremdsprachenunterrichts –, dass wir im Bereich der lebenden Fremdsprachen entsprechende Teilungsziffern für Kleingruppenunterricht im Fremdsprachenbereich vorsehen.

Der dritte Punkt – das ist ganz offen gesprochen ein ganz neuralgischer Punkt in der Umsetzung dieses großen Ziels – betrifft die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen. Ich kenne die klaren Absichten, hier auch auf den Richtwert 25 zu kommen. Wir stehen dort allerdings vor dem großen Problem, dass die Nachfrage nach diesen Schultypen weit, weit größer ist als das Angebot, das wir zur Verfügung stellen können. Daher würde eine Einführung dieser Zahl 25 in diesem Bereich zur Abweisung von Schülerinnen und Schülern in großer Zahl führen – unsere Schätzungen gehen auf 2 000 bis 2 500 Schülerinnen und Schüler; das wäre nicht zu verantworten.

Wir sehen vor, dass wir aufgrund der beschränkten baulichen Ressourcen ganz, ganz stark mit dem Element des Kleingruppenunterrichts arbeiten, das im Bereich der be­rufsbildenden mittleren und höheren Schulen in den einzelnen auch handwerklichen


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