BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 38

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Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Vertrag zwischen der Repu­blik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenzabschnitten X und XI sowie über Änderungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001 erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmög­lich erfolgen.

Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrags an den Ministerrat bei.

Mit meinen besten Grüßen

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BUNDESMINISTERIUM FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

ANGELEGENHEITEN

BMeiA-CZ.4.36.11/0004-IV.2b/2008

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Än­derungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenzabschnitten X und XI sowie über Änderungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001;

Verhandlungen

Vortrag an den Ministerrat

Mit dem gegenständlichen Vertrag soll der Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik in den Grenzab­schnitten X und XI und der im Betreff genannte Staatsgrenzvertrag geändert werden. Ein Entwurf für einen solchen Grenzänderungsvertrag wurde bereits von der Ständigen Österreichisch-Tschechischen Grenzkommission erstellt.

Im Grenzabschnitt X wurde mit den Bauarbeiten zur Errichtung des rechtsufrigen Thayadammes im Jahr 1982 begonnen und diese im Jahre 1986 beendet. Der rechts­ufrige Damm oberhalb des Grenzpunktes XI soll gegen Überuferungen des Flusses schützen. Betroffen sind ca. 60 ha landwirtschaftliche Flächen auf tschechischem Ge­biet und 50 ha auf österreichischem Staatsgebiet. Der Hochwasserschutzdamm wurde im Wesentlichen auf tschechischem Staatsgebiet situiert. Um eine deutliche Erkenn­barkeit des Verlaufes der Staatsgrenze sowie eine sinnvolle Bewirtschaftung von land­wirtschaftlichen Flächen zu ermöglichen, soll die Staatsgrenze auf die Dammkrone ver­legt werden.

Im Bereich des Grenzabschnittes XI wurde eine Regulierung der Thaya vorgenommen. Die Bauarbeiten wurden in den Jahren 1979 bis 1987 durchgeführt. Die damalige Ös­terreichisch-Tschechoslowakische Grenzgewässerkommission hat gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. o hres Statutes (BGBl Nr. 106/1970) beschlossen, dass bis zum In-Kraft-Treten eines Vertrages über die Verlegung der Staatsgrenze in das regulierte Gerinne die durch die Regulierung abgetrennten Gebietsteile des einen Staates vom anderen Staat unentgeltlich genützt werden dürfen. Die Staatsgrenze ist im Sinne von Art. 3 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001 (BGBl. Nr. 344/1975 bzw. BGBl. III Nr. 112/2004) nicht diesen künstlichen Veränderungen der Lage des Flusses gefolgt sondern schneidet das Fluss-


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