BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 39

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bett mehrfach. Um eine deutliche Erkennbarkeit des Verlaufes der Staatsgrenze sowie eine sinnvolle Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen zu ermöglichen er­scheint es notwendig, die Staatsgrenze in das neue Flussbett zu verlegen, wobei der Charakter der Beweglichkeit (Art. 3 Abs. 2 des vorzit. Vertrages) beibehalten werden soll.

Von der damaligen ,Ständigen österreichisch-tschechoslowakischen Grenzkommissi­on‘ wurde eine Vermessung der Grenzstrecke der regulierten Thaya durchgeführt und ein Flächenverzeichnis sämtlicher Staatsgebietsteile, die durch die Regulierungen ab­getrennt worden sind, erstellt. Die Gesamtflächendifferenz beträgt 234 m2. Die Grenz­kommission hat beschlossen, diese Flächendifferenz im Bereich des Thayadammes auszugleichen und die Grenzänderungen im Bereich der regulierten Thaya und des Thayadammes in einem eigenen Grenzänderungsvertrag zu behandeln. Die Grenzän­derungen erfolgen daher insgesamt flächengleich. Auf österreichischer Seite sind die vom Eigentumsübergang betroffenen Gebietsteile von den Eigentümern vertraglich an den Bund gegen Entgelt abgetreten worden. Die Grenzänderungsfälle betreffen aus­schließlich das Land Niederösterreich.

Der Vertrag wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Geneh­migung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Auf­nahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit stelle ich den

Antrag,

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Botschafterin Dr. Margot Klestil-Löffler, und im Falle ihrer Verhinderung Gesandte Mag. Adelheid Folie, zur Leitung der Verhandlungen über den Vertrag zwischen der Republik Öster­reich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemein­samen Staatsgrenze in den Grenzabschnitten X und XI sowie über Änderungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001 zu bevollmächtigen.

Wien, am 21. Februar 2008

PLASSNIK m.p.“

*****

Anlage 6:

„Der Generalsekretär

für auswärtige Angelegenheiten

Dr. Johannes Kyrle

Herrn

Präsident des Bundesrats

Helmut KRITZINGER

Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3

1017 Wien                                                                                                                             20. März 2008

                                                                                                  GZ: BMeiA-PK.8.33.02/0002-I.2a/2008

 


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